Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat am 13. August 2021 mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen drei leitende Ärztinnen und Ärzte sowie gegen die frühere Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann in Zusammenhang mit einer Corona-Virus-Ausbreitung im Frühjahr 2020 im Klinikum eingestellt wurden. Es lege kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor, so die Staatsanwaltschaft. Diese hatte hinsichtlich der Straftatbestände der fahrlässigen Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz Untersuchungen durchgeführt.

2020 hatte das Ernst-von-Bergmann-Klinikum überdurchschnittlich viele Corona-Todesfälle zu verzeichnen

2020 hatte das Ernst-von-Bergmann-Klinikum überdurchschnittlich viele Corona-Todesfälle zu verzeichnen.
Foto: Klinikum EvB

Die Staatsanwaltschaft gibt das Verfahren nun für die Prüfung von Ordnungswidrigkeiten an die Landeshauptstadt zurück.
„Mit der Einstellung des Verfahrens ist für das kommunale Klinikum Ernst von Bergmann ein weiterer Schritt bei der Aufarbeitung des Covid-19-Ausbruchs im Krankenhaus getan. Die notwendigen Veränderungen des Klinikums aus dem Kommissionsbericht und anderthalb Jahren mit der Pandemie werden wir konsequent fortsetzen“, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert.
Die Landeshauptstadt hatte nach Vorlage aller ausgewerteten Meldedaten im April 2020 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mehrere Personen im Klinikum Ernst von Bergmann eingeleitet. Nach den vorliegenden Daten gab es eine Verletzung ärztlicher Meldepflichten seitens des Klinikums an das Gesundheitsamt. Alle Verfahren waren am 7. April 2020 der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben worden.

LHP/Red.