Zeitraum für die Anmeldung der Erstklässler vom 6. bis 17. Februar 2023
Im Schuljahr 2023/2024 werden etwa 2050 Kinder in Potsdam erstmals die Schule besuchen. Ihr erster Schultag nach den Sommerferien wird der 28. August 2023 sein.
Da sich die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden hat, heißt das für Eltern, sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Grundschule für ihr Kind frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß Paragraf 106 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Paragraf 106 Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert das Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht, entscheidet über Zurückstellungen und hat den Eltern den Termin für die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt mitgeteilt. Deshalb wurden alle Eltern – unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll – zunächst von der für den Wohnort zuständigen Schule angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch für das kommende Schuljahr anzumelden.
In der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schulaufnahmeverfahren in den dem jeweiligen Wohnsitz zugeordneten verantwortlichen Schulen. Die Anmeldung ist für den Zeitraum von Montag, 6. Februar, bis Freitag, 17. Februar 2023, vorgesehen.
Zur Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Es sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Bescheinigung über die Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeuthischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis. Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.
Nach Paragraf 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem Schulleiter der für den Wohnort zuständigen Schule.
Für Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter für Schulorganisation der Landeshauptstadt Potsdam (Tel.: 0331 289-1893) wie auch die zuständigen Schulräte und Sachbearbeiter des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel (Tel.: 03381 3974-20; 3974-31) zur Verfügung.
LHP