Radfahren soll sicherer werden. Deshalb hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung geändert: Beim Überholen von Radfahrern etwa gilt künftig ein fester Mindestabstand. Auch für rechtsabbiegende Lkw gelten neue Regeln.
Die Neuerungen umfassen unter anderem:
- einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
- die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts,
- die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen,
- ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie
- die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende.
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. So erhöht die Bundesregierung die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll 2020 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Förderung von Carsharing
Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Dazu setzt die Novelle auf die Umsetzung des Carsharinggesetzes.
In Umsetzung des Carsharinggesetzes werden
- Parkbevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen sowie
- ein Zusatzzeichen und eine Plakette für Carsharing-Fahrzeuge eingeführt.
Im Einzelnen sieht die „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ Änderungen der Straßenverkehrsordnung, der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie der Ferienreiseverordnung vor.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung