Ausschreibung für den „Boulevard des Films“

Die Landeshauptstadt Potsdam trägt seit Oktober 2019 den Titel einer UNESCO Kreativstadt des Films. Damit ist unsere Stadt die erste und bislang auch einzige deutsche Kreativstadt des Films. Diese besondere Würdigung trägt der Tatsache Rechnung, dass seit 1912 in Potsdam Filme entstehen. Den Antrag auf Aufnahme in das Netzwerk der UNESCO Kreativstädte hat die Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, dem Medienboard Berlin – Brandenburg, dem Filmpark Babelsberg, dem Filmmuseum Potsdam sowie vielen Partnern erarbeitet. Viele Vorhaben und Ideen der Projektinitiatoren und der Projektpartner befinden sich in Planung oder Umsetzung.

Blick in die Brandenburger Straße - dem künftigen Boulevard des Films

Blick in die Brandenburger Straße – dem künftigen Boulevard des Films
Foto: LHP/BarbaraPlate

Eines der wichtigsten Vorhaben ist das Projekt des „Boulevards des Films“. Die Brandenburger Straße soll im Zuge ihrer grundlegenden Sanierung ab Herbst 2021 zu einem „Boulevard des Films“ werden. Dabei wird dieses Projekt keine Kopie des berühmten Walk of Fame in Hollywood. Potsdam geht seinen eigenen Weg, der mit der besonderen Tradition des Filmstandorts zusammenhängt. Gewürdigt werden nicht „Stars und Sternchen“, sondern die großen Filme, die hier in unterschiedlichen gesellschaftlichen Epochen entstanden sind.

Die Titel der von einer Fachjury ausgewählten 50 Filme – aus den fünf Zeitepochen: Kaiserzeit, Weimarer Republik, NS-Zeit, DEFA-Zeit und Gegenwart – sollen auf Granitplatten aufgebracht werden, deren Materialität der neuen Pflasterung der Brandenburger Straße entspricht. Die Steinplatten sollen sich nicht aufdrängen, sondern werden in die Pflasterung integriert. Der „Boulevard des Films“ erschließt sich dem Betrachter im besten Wortsinne en passant.

Hinsichtlich der Gestaltung gibt es einen öffentlichen Gestaltungswettbewerb als Bürgerbeteiligung für das Layout der Steinplatten. Es kann sich jede Bürgerin, jeder Bürger am Wettbewerb beteiligen, auch ohne Vorkenntnisse als Künstler, Grafiker oder Ingenieur. Ein Gremium entscheidet anhand der Bewertungskriterien über die eingereichten Entwürfe. Der Siegerentwurf wird für die Gestaltung der Platten übernommen, die LHP erwirbt die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Der Sieger sowie der Zweit- und Drittplatzierte erhalten eine Prämierung.

Zeitplan:

  1. Bauvorhaben Brandenburger Straße:
    Beginn der Baumaßnahmen (Tiefbau) – ab Herbst 2021
    Verlegung der ersten Platten – ab März 2022
  2. Gestaltungswettbewerb:
    Vorbereitung/Abstimmung – April 2021
    Veröffentlichung – 3. Mai 2021
    Laufzeit / Einreichung der Entwürfe – 3. Mai – 30. Juni 2021
    Vorsichtung der Entwürfe – Juli 2021
    Jurysitzung/en und Siegerauswahl – August     2021
    Vorstellung Siegerentwurf – 15. September 2021
  3. Umsetzung Siegerentwurf:
    Ausschreibung zur Umsetzung – Ende September 2021
    Laufzeit der Ausschreibung – Oktober 2021
    Zuschlagserteilung – Anfang November 2021
    Reinzeichnung Siegerentwurf – Oktober 2021
    Bearbeitung der Steinplatten – Dezember 2021 – Februar 2022

Prämierung:

  • 1. Platz: 2.000 Euro = Siegerentwurf – Umsetzung auf den Steinplatten
  • 2. Platz: 1.500 Euro
  • 3. Platz: 1.000 Euro

Bewertungskriterien:

Die Entscheidung über die Gestaltung fällt das Gremium, das jene repräsentiert, die mittelbar oder unmittelbar mit der Brandenburger Straße befasst sind – als AnwohnerInnen, als HändlerInnen, als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie die Landeshauptstadt Potsdam als Auftraggeber. Hinzu kommt die Expertise des Gestaltungsrates, des Beirats für Kunst im öffentlichen Raum, eines Bildhauers und der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Für die Bewertung werden jeweils bis zu maximal 5 Punkte je Kriterium vergeben. Die Kriterien sind:

  • Idee/Konzept,
  • Gestaltung und
  • Umsetzung, sie gehen zusammen als Teil 1 mit 75 Prozent in die Bewertung ein.
  • das Kriterium Kosten geht als Teil 2 zu 25 Prozent in die Bewertung ein.

Entwürfe, die nicht alle geforderten Elemente abbilden und sich technisch nicht umsetzen lassen, werden im Rahmen der Vorprüfung aus dem Wettbewerb genommen. Aus dem Wettbewerb scheiden zudem alle Entwürfe aus, für die der Urheber der LHP nicht die zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte einräumt.

Teilnahme:

Für die Teilnahme am Gestaltungswettbewerb sind bis zum 30. Juni 2021 folgende Unterlagen als PDF einzureichen. Es sind keine Ausdrucke oder (Stein)Muster notwendig und erwünscht.

  • Kontaktdaten: Name, E-Mail
  • Konzept: kurze Vorstellung des Konzepts und der Gestaltungsidee
  • Entwurf: in digitaler Form für drei Steinplatten mit selbst ausgewählten Filmtiteln und als Besonderheit ein zusätzlicher Entwurf für die Darstellung eines Films als Publikumsliebling
  • Umsetzung: Vorschlag zu Bearbeitungstechniken, Materialien, Farben etc.
  • Kostenangebot: für das uneingeschränkte Nutzungsrecht im Fall der Umsetzung sowie für die Reinzeichnung* der 50 Steinplatten entsprechend des Entwurfs

* Für den Fall, dass der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser keine Reinzeichnung möglich ist, erfolgt die notwendige grafische Anpassung/Reinzeichnung durch den Auftraggeber LHP.

Hinweise:

Material: rötlicher asiatischer Granit  / Größe der Steinpatten: 80 x 80 cm
-> alle 50 Steinplatten sind bereits vorhanden

Inhalte (für jede Steinplatte erforderlich):

  • Name des Films
  • Produktionsjahr/e
  • Logo UNESCO Creative City of Film

Anforderungen: barrierefrei, wirtschaftlich, thematisch, realisierbar

Kontakt:

Landeshauptstadt Potsdam/Bereich Marketing
Ansprechpartner: Herr Faika
marketing@rathaus.potsdam.de