In die Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung wird die Verwaltung eine
Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“ sowie zur Teilung des Plangebiets in zwei eigenständige Bebauungspläne einbringen. Ergänzt wird dies um zwei Beschlussvorlagen zu Veränderungssperren für diese Bebauungspläne.

SVV-Sitzung im September 2021
Foto: LHP

Mit Beschluss vom 3. Mai 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“ eingeleitet und dabei festgelegt, hier einen Gewerbe- und Logistikstandort mit zwei darin integrierten Möbelhäusern zu entwickeln.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der Aufstellungsbeschluss unter Beibehaltung der Planungsziele nun neu formuliert werden. Der Verwaltungsvorschlag sieht außerdem vor, den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in die Teilbereiche Nr. 156-1 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd)“ und Nr. 156-2 „Gewerbeflächen (Mitte-Nord)“ zu teilen.
Anlass für diese Teilung ist die unterschiedliche Entwicklungsdynamik innerhalb der südlichen und mittleren/nördlichen Flächen. Während zur Entwicklung der südlichen Flächen mit der dort vorgesehenen Erweiterung des bestehenden Baumarktes, der beabsichtigten Erweiterung des
Betriebsstandortes des ansässigen Busbetriebs, mit den geplanten Möbelhäusern und weiteren überwiegend gewerblichen Nutzungen die planerischen Rahmenbedingungen geklärt sind, besteht zu den im mittleren bzw. nördlichen Bereich vorgesehenen Gewerbeflächen aktuell noch Klärungsbedarf. Dies betrifft Fragen zur Gliederung der Gebäude, zur Erschließung und zur Regenentwässerung. Mit der vorgeschlagenen Teilung des Bebauungsplans in die eigenständigen Bebauungspläne Nr. 156-1 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd)“ und Nr. 156-2 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Mitte-Nord)“ soll dieser unterschiedlichen Dynamik Rechnung getragen werden.

LHP