Satzkorns historische Kulturlandschaft – ein Streifzug durch die Geschichte: das 18. Jahrhundert
Friedrich Wilhelm I. wurde 1713 als zweiter König von Preußen gekrönt. Diesen König und Satzkorn verbindet eine besondere Geschichte. Doch dazu später.
Nachdem sein Vater, Friedrich I., 1701 als erster preußischer König gekrönt wurde, hatte er zur Verschönerung seiner Residenzen und zur Präsentation seines neuen Glanzes die Staatskasse geplündert. Dazu kamen weitere Belastungen für das Land: mehrere Stadtbrände, die Beulenpest in Ostpreußen und Schädlingsplagen. Auch für Satzkorn gibt es Hinweise auf den Befall mit Heuschrecken. Seit dem 15. Jahrhundert bis ungefähr Mitte des 18. Jahrhunderts war das Land außerdem im kalten Griff der „Kleinen Eiszeit“. Starker Frost im Winter und Temperaturschwankungen zu Beginn des 18. Jahrhunderts bewirkten zahlreiche Missernten, zunächst in kühlen Sommern mit großen Niederschlagsmengen und ab den sechziger Jahren umgekehrt durch sehr trockene und heiße Sommer. Noch immer lagen viele Höfe wüst.
Alles das behinderte die Effektivität der landwirtschaftlichen Produktion und trug zur Belastung der Staatskasse von Friedrich Wilhelm I. bei. Zur Sanierung waren vor allem Reformen in der Landwirtschaft notwendig. Sie betrafen zunächst die Domänen, also die zuvor markgräflichen, dann königlichen Güter. Satzkorn war keine Domäne und damit nicht betroffen. 1720 wurde eine Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen, die den Wald schützen sollte, der um Potsdam und Berlin in keinem guten Zustand war. Daneben sollte durch Meliorationsmaßnahmen die Ackerfläche vergrößert werden. Land, das durch Überschwemmungen brachlag, wurde damit dauerhaft nutzbar gemacht.
Für Friedrich II. war eine ertragreiche Landwirtschaft die Basis für den Landesreichtum. Er führte die Maßnahmen seines Vaters fort, denn auch für ihn waren Landgewinnung durch Melioration und Schaffung von Neusiedlungen extrem wichtig. Unternehmungen, die das Landschaftsbild stark veränderten. Das Ergebnis sind z. B. die noch heute existierenden Kolonistendörfer im Havelland und im Oderbruch.
Es bedurfte eines sehr kräftezehrenden Schrittes, um die mittelalterlichen Agrarstrukturen abzuschaffen. Sie waren das größte Hindernis zur Einführung „moderner“ Produktionsmethoden in der Landwirtschaft. Die englische Vierfelderwirtschaft und die Stallhaltung des Viehs zur Schonung des Waldes und der Herstellung von Dünger – alles zur Verbesserung der Erträge – sollte die überkommene Form der Bewirtschaftung ablösen. Friedrich II. schickte Landwirte zur Ausbildung nach England, damit die englischen Grundsätze in die Praxis überführt werden konnten. Die typischen Wölbackerfelder waren im Laufe der Jahrhunderte ärmer und ärmer an Nährstoffen geworden, versandeten zum Teil. Die Erfindung eines neuen Pfluges um die Mitte des 18. Jahrhunderts, der wesentlich tiefer in den Boden eindringen und die weiter unten liegenden Nährstoffe nach oben bringen konnte, war ein entscheidender Meilenstein zur Verbesserung der Bodenqualität. Der großflächige Anbau der Kartoffel als widerstandsfähige Feldfrucht wurde außerdem durch den König mit dem „Kartoffelbefehl“ von 1756 vorangetrieben.
Nicht nur die Art der Bodenbearbeitung, auch die Eigentums- bzw. Abhängigkeitsverhältnisse der Bauern von ihren Gutsherren, behinderten die effektive Bearbeitung der Felder. Bauern mussten Abgaben, Hof- und Spanndienste leisten, dazu die Felder bestellen und das Vieh hüten. Oft durften sie ihre Höfe ohne Genehmigung des Gutsherrn nicht verlassen. Diese Abhängigkeit, die nahe der Leibeigenschaft war, führte dazu, dass Bauern mittellos wurden, ihre Bauernhöfe aufgegeben mussten und diese von den Gutsherren einverleibt wurden. Der Bauernstand drohte auszusterben. Neue Gesetze sollten bei Geldstrafe diesen Ausverkauf der Bauernhöfe verhindern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte jedoch nur über flankierende Reformen gewährleistet werden. Zunächst durch die Gemeinheitsteilung – also die Aufhebung der mittelalterlichen Allmende, der gemeinschaftlichen Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen, wie Wald, Weide, Wiese und Gewässer. Es folgte die Herauslösung des Bodens aus der Gemeinnutzung und anschließend die neue, effektive Zusammenlegung und Zuteilung der Äcker, Weiden und Wiesen – die Separation. Das sollte die Basis der neuen Landwirtschaft werden. Gutsherr, Bauer und Kossäte bekamen nun Jeder eigenes Land, mussten es vielfältig nutzen und waren allein für den Ertrag verantwortlich. Beide Maßnahmen waren sowohl bedeutsam für das Eigentum an Land, wie auch für die Landwirtschaft im Allgemeinen. Alle Reformen wurden nur sehr zäh umgesetzt. Waren es doch Veränderungen in der Landwirtschaft, die einer kleinen Revolution glichen.
Sind in der Gemarkung Satzkorn die Spuren der Maßnahmen von Friedrich Wilhelm I. und seinem Sohn, Friedrich II., in der Landschaft sichtbar geworden? Ja und nein, denn in Satzkorn war zum Ende des 18. Jahrhunderts die Aufteilung des Ackerlandes in Streifenfluren noch durch die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft geprägt. Das ist auf einer Karte von 1776 deutlich zu erkennen. Beide Könige haben jedoch Maßnahmen angestoßen, die in den nächsten Jahrhunderten erst ihre volle Wirkung entfalteten. Im 18. Jahrhundert wurden in Satzkorn die Gemeinheitsteilung und die nachfolgende Separation nicht durchgeführt. Zwar gab es Veränderungen, die den Besitz des Landes betrafen. Der Grund waren jedoch Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie Brandhorst. Feld und Ackergrenzen wurden dabei nicht verändert. Erst nach 1830 wurde durch beide Maßnahmen den Bauern und Kossäten ihr eigenes Land zugewiesen und vom Gutsherrenland getrennt. Die Landwirtschaft des 19. Jahrhunderts hatte nun verbesserte Bedingungen für ihre Entwicklung.
Ritterdorf Satzkorn
Wir erinnern uns, im Landbuch Karl‘s IV. wurden für die kleine Siedlung Satzkorn immerhin sechs Rittergüter mit dem Namen ihrer Besitzer genannt. Diese Besitzer sind über das Landbuch gut zu ermitteln. 1375 werden z. B. Fritz und Hermann von Bardeleve (Bardeleben) genannt. Mitglieder einer Familie, die bis 1753 in Satzkorn ansässig war. Auch im Mittelmärkischen Schoßregister von 1450/1451 stößt man auf die Herren von Satzkorn, darunter u. a. ein Hünicke, von denen später noch die Rede sein wird. Will man die Güter jedoch über eine Karte lokalisieren, wird es schwieriger, denn das Kartenmaterial ist rar. Die erste Karte zu Satzkorn stammt aus dem Jahr 1683 und ist Teil des „Atlas zum Grundriss von Potsdam“ des polnischen Mathematikers und Kartografen Samuel de Suchodoletz. Zu erkennen sind ganz am Rand der Karte in Satzkorn (Sotzger) zahlreiche größere und kleine Gebäude, der Dorfanger mit Kirche und einige landschaftliche Marken.
Die erste, Satzkorn (Sotzcker) in Gänze zeigende Karte, stammt aus dem Jahre 1776. Ihr Verfasser ist unbekannt. Gut zu erkennen ist die noch heute typische Form der Dorfanlage als ein Anger- und Sackgassendorf. Es gibt sogar Aussagen, dass Satzkorn in dieser Siedlungsform bereits seit dem Hochmittelalter, also seit dem 12. Jahrhundert, existierte. Am Rande der Karte von 1776 stehen neun Namen: ein Gutsherr, vier Bauern, vier Kossäten. Der Mitarbeiter vom Potsdam Museum, Richard Hoffmann, ordnete diese Namen den zugehörigen, nummerierten Stücken bzw. Ackerland auf der Karte zu. Auf der Karte sind bebaute und unbebaute Grundstücke zu erkennen sowie Felder und Fluren abgebildet.
Friedrich Wilhelm I. und Satzkorn
Das zweibändige Kompendium über die Gutshäuser in Brandenburg führt 887 Anlagen dieser Art in unserem Land auf. Was zeichnet unser Gutshaus innerhalb dieser Liste vor den anderen 886 aus? Mit dieser Frage kommen wir zurück zu König Friedrich Wilhelm I. und seiner sehr besonderen Beziehung zu Satzkorn.
1739 erwarb J. C. F. Brandhorst Gut und Gutshaus zu Satzkorn (Sotzger). Wer war dieser J. C. F. oder besser Johann Conrad Friedrich Brandhorst? Er wurde 1682 geboren und kam mit seinem jüngeren Bruder bereits als Jugendlicher zwecks Erziehung und Ausbildung nach Potsdam, studierte Medizin in Halle und wurde als Feldscher, d. h. Militärarzt, im Regiment des Kronprinzen angestellt. Als Feldscher stand er weit unter den promovierten Ärzten. Trotzdem wurde er zu seinem Leibarzt ernannt. 1719 war aus dem Kronprinzen seit sechs Jahren der König Friedrich Wilhelm I. geworden und er litt an einer sehr schmerzhaften Entzündung am Fuß. Mehrere Ärzte waren bereits erfolglos zu Rate gezogen worden. Letztlich rettete Brandhorst durch eine mutige Operation des Königs Fuß und Leben. Der König promovierte ihn danach öffentlich vor seinen Generälen und den „richtigen“ Ärzten zum Doktor. Dabei nahm er seinen Hut ab und setzte ihn Brandhorst auf. Bei dessen Tod wurde ihm der Hut mit in den Sarg gelegt. Brandhorst durfte auch am berühmten Tabakskollegium teilnehmen. 1734 wurde er zum Kammerrat ernannt.
Als Dank für die Verdienste um seine Gesundheit half ihm der König 1739 beim Erwerb des Rittergutes Satzkorn. Nur über eine Protektion des Königs konnten Bürgerliche überhaupt Rittergüter erwerben. Von 1412 bis 1739, für mehr als 300 Jahre, waren zuvor die Herren und Freiherren von Hünicke Gutsbesitzer in Satzkorn.
Der Verkauf des von Hünickeschen Gutes geschah über einen Mittelsmann des Königs. Es schien so, als ob der König persönlich das Anwesen erwerben wollte, letztlich wurde aber Brandhorst der Eigentümer. Cuno von Hünicke fühlte sich arglistig getäuscht. Er tauchte des Öfteren am Dorfeingang von Satzkorn mit einem Stock auf und drohte in Richtung Gutshaus. Das Geräusch beim Gehen: Schritt, Schritt, Stock – tik, tik, tok, machte ihm zum dreibeinigen Hünicke. Seinen Groll konnte er nie überwinden. Als dreibeiniger Hase soll Hünicke noch immer durch Satzkorn spuken – tik, tik, tok, tik, tik, tok. Die Sage vom dreibeinigen Hasen gab der ehemaligen Gaststätte am Dorfeingang ihren Namen.
Was erhielt J. C. F. Brandhorst 1739 von Cuno von Hünecke mit dem Kauf? Was war im „Paket Rittergut“ alles enthalten? Ein Auszug aus der Aufstellung des Kaufvertrages zählt folgendes für das Rittergut Sotzker auf: „… an Gebäuden … samt allen deßelben Unterthanen, Bauern, Coßäthen und Häußlingen, der Schäfferey Gerechtigkeit, Ackern, Garthen, Wiesen, Eichen, Holtzungen und insonderheit der darzu gehörigen Heyde, Wälder und Felder … Hoff-Pflege, …, Dienstbarkeiten an Fuhr, Land, Fuß und andern Hoff-Diensten auch allen andern Recht und Gerechtigkeiten, Nutzungen und Zubehörungen, …“ und noch einiges mehr. Die „Schäfferey-Gerechtigkeit“ gestattete dessen Inhaber, auf jedem brachliegenden Feld im Dorf seine Schafe weiden zu lassen. Weiter waren mit dem Kauf die Jagd- und Fischereirechte sowie die Patronatsrechte über die Satzkorner Kirche verbunden. Dieser Kaufvertrag zeigt auch die Abhängigkeit von Bauern und Kossäten, die über den Verkauf von einer Gutsherrenabhängigkeit in die nächste gerieten.
Johann Conrad Friedrich Brandhorst ließ das alte Gutshaus abreißen und begann mit dem Bau des barocken Herrenhauses. Das Wohlwollen des Königs war so groß, dass er die Baumaterialien bezahlte und die Baustelle persönlich zweimal besichtigte. Bereits 1740 war das Gutshaus fast fertig. Beide, der König und sein Arzt, starben 1740 kurz hintereinander. Brandhorst konnte sein neues Haus nicht beziehen.
Durch einige Urkunden belegt, war bereits dem Gut unter Cuno von Hünicke als Besitzer ein größerer Garten angeschlossen. Es war ein Nutz-, also Obst- und Gemüsegarten zur Versorgung des Gutes. Gutsparkähnliche Strukturen sind später auf einigen Karten zu erkennen. Aus dem Vergleich der Urmesstischblätter geht hervor, dass der Gutspark südwestlich anschließend an die Wirtschaftsgebäude zwischen 1851 und 1876 von Friedrich Leopold Arthur Brandhorst geschaffen wurde.
Seit 1753 bestimmte die bürgerliche Familie Brandhorst im Wesentlichen die Nutzung und Ausprägung des gesamten Ackerlandes in der Gemarkung Satzkorn. Es gab wenig Veränderungen in den Strukturen. Erst um 1847 nach der Gemeinheitsteilung und Umverteilung des Eigentums durch die Separation änderte sich die innere Aufteilung der Äcker, die äußeren Grenzen des Ackerlandes und der Wiesen blieben jedoch bis heute unverändert. Teile des Gutslandes mussten im Laufe der Zeit für öffentliche Vorhaben verkauft werden, so z. B. 1897 die Satzkorner Heide für den Truppenübungsplatz Döberitz und 1902 Flächen für den Bau des Satzkorner Bahnhofs. 1938 wurde Gutsland vom Staat für den Bau des Heeresverpflegungsamtes in Satzkorn diesmal nicht gekauft, sondern enteignet.
Das 20. Jahrhundert
Wir kennen die Geschichte des 20. Jahrhunderts in Brandenburg: zwei Weltkriege, fünf Staatsformen, die unterschiedlicher nicht sein können. Diese und die Entwicklung moderner Technologien haben zu vielen Umwälzungen, auch in der Landwirtschaft geführt. Allen voran die stete Spezialisierung der Landmaschinen und den damit verbundenen veränderten Möglichkeiten der Bodenbearbeitung sowie weitere große Meliorationsvorhaben, dazu die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, bezogen auf den Boden, die pflanzlichen Kulturen, Düngemittel und Viehhaltung. All das hat Spuren in der Landschaft hinterlassen. Sehr einschneidend für die Landwirtschaft waren ebenfalls die Eigentumsverhältnisse, die sich im Verlauf von 100 Jahren mehrmals geändert haben.
1915 kam Friedrich Leopold Arthur Brandhorst-Satzkorn (1885 –1945), Erbe in sechster Generation, in den Besitz des Gutes, das nun auf Pferde- und Rinderzucht umgestellt wurde. Die Pferde wurden als Arbeitstiere eingesetzt, doch ab den 30er Jahren kamen auch hier ein Traktor zum Pflügen und später andere Maschinen dazu. Kartoffeln und Getreide wurden angebaut, ebenso Zuckerrüben. Neben Kühen und Pferden wurden auf dem Hof auch Schweine, Schafe, Enten und Gänse gehalten. Der 2. Weltkrieg war eine schwere Belastung für die Landwirtschaft im Allgemeinen, also auch für das Gut. Die Landarbeiter waren eingezogen, die Arbeitskräfte wurden rar, der Dünger wurde rationiert. Abgaben mussten an das Militär entrichtet werden und schließlich gab es Einquartierungen auch auf dem Gut. Im April 1945 wurde Friedrich Brandhorst-Satzkorn auf seinem Gut von Plünderern erschossen. Sein heute noch lebender Sohn Kurt und eine Schwester waren Zeuge. Das Gut wurde im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft in ein Volkseigenes Gut für Obstanbau und Viehzucht überführt. 1954 begann man wegen der guten Böden in Satzkorn mit der Veredlung von Saatgut und von 1964 bis 1978 betrieb man erfolgreich Anbau und Vermehrung von Tulpenzwiebeln und Gladiolenknollen. Das Tulpenhaus wurde im Gutspark errichtet. Im Gutshaus war die Verwaltung und bis 1992 die Küche für die Angestellten untergebracht, verbunden mit zahlreichen Umbauten. Mit dunkelrotem Anstrich und zugemauertem Haupteingang wurde das Gutshaus 1991 von der Treuhandgesellschaft übernommen. Der Rückkaufsantrag der Familie Brandhorst-Satzkorn wurde abgelehnt. Haus und Gut wurden auseinandergerissen und die Teile einzeln veräußert. Im Heveller Nr. 28 vom Januar 2012 liest sich die Geschichte zur Aufteilung bzw. Verpachtung des Ackerlandes wie eine wilde Story. Von Betrug, Verzögerung, Verrat und gar Landnahme ist die Rede. Bis zu annehmbaren Pachtverträgen bzw. Verkäufen hat es Jahre gedauert … Das Gutshaus war ebenfalls, je nachdem, mal unverkäuflich, mal Spekulationsobjekt. Leerstand, Verwahrlosung und Spekulation während 30 Jahren verwandelten das ehemals attraktive Herrenhaus in eine abrissreife Ruine.
Im letzten Moment haben sich doch noch engagierte Menschen gefunden, die den Wert der historischen Gemäuer erkannten und nun mit viel Enthusiasmus und großen Investitionen das Denkmalensemble in die Zukunft retten. Das Gutshaus Satzkorn wird von Liudmila Flach und Michael Hoppe seit 2020 aufwändig saniert.
Renate Mohr
Teil 3 dieser Serie der AG Satzkorner Ortschronisten des Dorf- und Kulturvereins „Satzkorn Miteinander“ e.V. wird in einer der kommenden Ausgaben des Potsdamers erscheinen. Darin geht es um den Wert der Satzkorner Kulturlandschaft und die Frage, wie in Zukunft mit ihr umgegangen werden soll.