Schilder mit QR-Code geben Informationen zu Objekten und zum Schutzzweck
Die Untere Naturschutzbehörde hat begonnen, die derzeitigen Naturdenkmale im öffentlich zugänglichen Raum der Landeshauptstadt Potsdam zu beschildern. Etwa 80 Prozent der Objekte, circa 40 Bäume, wurden bereits mit den Naturdenkmal-Schildern gekennzeichnet. Die Schilder wurden auch mit einem QR-Code versehen, über den Interessierte auf die Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam gelangen. Dort sind allgemeine Informationen zu den Naturdenkmalen, aber auch Erläuterungen und konkrete Angaben zum Schutzzweck der einzelnen Objekte und den damit verbundenen Ge- und Verboten hinterlegt.
Aber auch ohne den QR-Code können sich Interessierte über die Potsdamer Naturdenkmale informieren. Die bereits bestehende interaktive Karte www.potsdam.de/naturdenkmale gibt Auskunft über die genaue Lage jedes Naturdenkmales und weitergehende Informationen zu den einzelnen Objekten.
„Besuchen Sie doch mal eines der vielen Potsdamer Naturdenkmale und entdecken Sie, welche Bäume, geologischen Schöpfungen und ähnliches von besonderem und außergewöhnlichem Wert sich in den Potsdamer Stadt- und Ortsteilen oder in der eigenen Nachbarschaft befinden. Achten Sie bei Ihrem Besuch aber gleichzeitig darauf, Natur und Landschaft achtsam und respektvoll zu behandeln und zu hinterlassen“, sagt Lars Schmäh, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Klima, Umwelt und Grünflächen.
Zu den als Naturdenkmal ausgewiesenen Gehölzen auf Privatflächen, insbesondere in Gärten, befindet sich die Naturschutzbehörde in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, um im Einzelfall über die Anbringung von Naturdenkmal-Schildern zu entscheiden.
Die Landeshauptstadt Potsdam überarbeitet derzeit die Verordnung über die Naturdenkmale. Aus der geltenden Verordnung aus dem Jahr 2005 bestehen bereits einige Naturdenkmale (Bäume) aus Altersgründen nicht mehr. An dem Verfahren hat die Verwaltung auch die Potsdamerinnen und Potsdamer beteiligt. So konnten bis zum 28. Februar 2021 Vorschläge für neue Naturdenkmale eingereicht werden. Derzeit wird die Vielzahl der eingetroffenen Vorschläge bewertet. Danach kann das formale Verfahren zur Neufassung der Verordnung fortgeführt werden.
Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, für die ein besonderer Schutz erforderlich ist. Dieser Schutz wird dann durch die rechtsverbindliche Festsetzung gewährleistet. Diese außergewöhnlichen Einzelschöpfungen der Natur sind in der Landeshauptstadt sowohl Bäume als auch kleinere linienartige Baumreihen und Flächen sowie einige bekannte Findlinge. Insgesamt gibt es 57 Naturdenkmale (53 Gehölze und vier Findlinge) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.
Landeshauptstadt Potsdam