Bestimmen Sie die Geschicke Potsdams mit – gehen Sie wählen

Es ist wieder ein „Super-Wahl-Jahr“. Viele Wahlen stehen an, und wichtig sind sie. Doch wen wählen wir denn jetzt überhaupt und welche Bedeutung haben diese Wahlen für die Gestaltung unserer schönen Stadt?

Hier in den Plenarsaal dürfen nur die Volksvertreter rein. Foto: LHP

Am 26. Mai 2019 wählen alle Potsdamerinnen und Potsdamer ab 16 Jahren für fünf Jahre die neuen Mitglieder bzw. Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiräte in den Ortsteilen Potsdams (Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren). Hinzu kommt die Wahl des Europa-Parlaments.

Auf die neuen Stadtverordneten kommen große Aufgaben zu: die Wohnungsnot, die täglichen Staus auf Potsdams Straßen, das unzureichende ÖPNV-Angebot, der Wunsch nach mehr Fahrradwegen, das Mega-Bauprojekt Krampnitz mit über 10.000 zusätzlichen Einwohnern, das große neue Gewerbe- und Logistikzentrum Friedrichspark und viele mehr.

Wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre: Mehr und bessere Fahrradwege. Foto: Shutterstock

Wenn Sie möchten, dass Ihre Interessen bei den Entscheidungen der Stadtverordneten eine Rolle spielen, gehen Sie wählen und stimmen Sie für Ihren Vertreter, Ihre Partei oder Wählergruppe in der Stadtverordnetenversammlung und in Ihrem Ortsbeirat, von dem oder der Sie glauben, dass sie oder er Ihre Interessen am besten versteht und zu vertreten imstande ist. Denn wer möchte, dass sich etwas bessert, muss auch wählen gehen. Unsere neue Stadtverordnetenversammlung (SVV) wird dann wirklich etwas ändern können, wenn es nicht wieder das altbekannte und oft zu beobachtende Parteiengeklüngel gibt, sondern gewählte und verantwortungsbewusste Vertreter der Potsdamerinnen und Potsdamer ihre Arbeit machen und nicht darauf bedacht sind, eigene Interessen durchzusetzen.

Und noch etwas ist wichtig. Die Stadtverordneten (SV) müssen darauf achten, dass die Interessen der Ortsbeiräte gewahrt werden und angemessene Berücksichtigung erfahren. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer so, was nicht zuletzt auch an so manchem Verwaltungsmitarbeiter lag, der gerne mal die Meinung der Stadtverordneten wie auch die der Ortsbeiräte ignorierte.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Stadtverordneten

Wurde im letzten Jahr der neue Oberbürgermeister der Stadt gewählt, zu dessen Hauptaufgaben die Repräsentanz der Stadt sowie die Kontrolle und Führung der Stadtverwaltung mit ihren Büros und Fachbereichen gehört, ist es nun an den Potsdamerinnen und Potsdamern, diejenigen zu wählen, die die Entwicklung der Stadt wirklich zu bestimmen haben, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bzw. die Stadtverordneten (SV).

In der SVV gibt es Fraktionen, Ausschüsse und regelmäßige öffentliche Sitzungen, bei denen Entscheidungen getroffen werden. Im Gegenteil zu einem Parlament ist die SVV jedoch kein gesetzgebendes Organ, das heißt, sie kann keine Gesetze beschließen. Die SVV ist vielmehr wichtiger Teil der (Selbst-)Verwaltung und somit ausführendes und vor allem bestimmendes Organ. Die Beigeordneten der Stadt, wie auch der Oberbürgermeister, sind daher angewiesen, die Entscheidungen der SVV umzusetzen.

Der Oberbürgermeister braucht die Stadtverordneten

Insgesamt gibt es 56 Stadtverordneten-Sitze zu vergeben, die in sechs Wahlkreisen der Landeshauptstadt ermittelt werden. Die Aufgabe der SV ist es, Beschlüsse zu fassen, die Grundlage für die Arbeit der Beigeordneten, ihrer Fachbereiche in der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters sind. Ihre Arbeit wird in einzelnen thematisch zugeordneten Ausschüssen organisiert. In diesen Ausschüssen werden von den SV und weiteren nicht abstimmunsgberechtigten Sachkundigen Einwohnern alle relevanten Themen erörtert und ein Votum abgegeben, um dieses final in der Stadtverordnetenversammlung (SVV), in der auch der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist, zu beschließen.

Als Verwaltungschef braucht der Oberbürgermeister die Zustimmung der SVV, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften und Bauvorhaben, der Bestellung von Beigeordneten und Fachbereichsleitern sowie der Aufstellung des Haushalts. Der Oberbürgermeister bringt unter anderem Vorlagen ein und braucht dafür eine Mehrheit in der SVV. Bekommt er diese nicht, kann er seine eigenen Vorstellungen nicht umsetzen. Sie merken also, wie wichtig die Stadtverordneten sind.

Stadtverordnete sind ehrenamtlich tätig.In der Regel finden sich unter den zu wählenden Kandidaten der Parteien Personen, die bereits politisch arbeiten oder aber mit ihrem Fachwissen und Engagement die Geschicke der Stadt mitgestalten möchten.

Die Stimmen, die die Kandidaten der einzelnen Parteien in den Wahlkreisen für sich verbuchen können, werden prozentual ausgewertet und die zu vergebenen Sitze nach dem erreichten Stimmenverhältnis vergeben. Eine Fünf-Prozent-Regelung gibt es bei den Kommunalwahlen nicht. So kann es sein, dass eine Partei in einem Wahlkreis zwei, drei oder mehr Kandidaten als Stadtverordnete stellt und in einem anderen Wahlkreis gar keine. 

Welche Kandidaten der jeweiligen Parteien in die SVV einziehen dürfen, regelt dann die im Vorfeld festgelegte Kandidatenliste, auf der sich oft über zehn KandidatInnen befinden. Die Personen, die auf den Wahlplakaten bereits seit Tagen in der Stadt zu sehen sind, sind in der Regel nur die, die auf den beiden ersten Plätzen der jeweiligen Wahlkreislisten stehen. Die übrigen wird man eher selten zu Gesicht bekommen.

Der Ortsbeirat

Neben der SVV gibt es in den eingemeindeten Ortsteilen Potsdams ein zweites, nicht unbedeutendes Gremium, das jedoch keine wirkliche Entscheidungsgewalt besitzt, dessen Votum allerdings von den Stadtverordneten bei deren Entscheidungen unbedingt zu berücksichtigen ist: der Ortsbeirat. Je nach Einwohnerzahl haben die Ortsbeiräte eine bestimmte Anzahl an Sitzen innerhalb des Ortsbeirates (OBR), mindestens drei und höchstens neun Sitze.

Die Aufgabe des OBR ist es, die Interessen des Ortsteils zu identifizieren und diese gegenüber der SVV zu vertreten und im Optimalfall mit der Verwaltung umzusetzen. In den OBR dürfen nur Einwohner des jeweiligen Ortsteils gewählt werden. Geeignet für die Arbeit im Ortsbeirat sind daher Einwohner, die Interesse an einer positiven Entwicklung des Ortsteiles besitzen. Eine gute Ortskenntnis und Vernetzung sind ebenfalls von Vorteil. Auch die Mitglieder des Ortsbeirates sind ehrenamtlich tätig.

Über die Vergabe der Sitze innerhalb des OBR entscheidet auch hier wieder das prozentuale Verhältnis der auf eine Partei abgegebenen Stimmen. Aus diesem Grund stellen oft kleinere Parteien Kandidatenlisten mit über zehn KandidatInnen zusammen, um in der Gesamtbetrachtung eine bessere Chance zu bekommen, mehrere Sitze im OBR zu erhalten. Auch hier gibt es keine Fünf-Prozent-Regelung.

Jedem OBR sitzt ein sogenannter Ortsvorsteher vor, der von den Mitgliedern des OBR gewählt wird. Der Ortsvorsteher hat zwar nicht mehr zu sagen als alle anderen stimmberechtigten OBR-Mitglieder, ist in der Regel jedoch derjenige, der die meisten repräsentativen Aufgaben übernimmt.

Die Sitzungen der Ausschüsse der SVV sowie die Ortsbeiratssitzungen sind in den meisten Fällen öffentlich. Man kann also dort hingehen und zuhören. Die Ortsbeiratssitzungen haben meist zu Beginn eine Bürgerfragestunde. Dort kann man seine Anliegen los werden. Die Termine und Tagesordnungen sind im RIS, dem Ratsinformationsystem der Stadt Potsdam einsehbar.

Wie viele Stimmen hat man?

Alle Wahlberechtigten haben bei der Kommunalwahl insgesamt drei Stimmen. Diese können alle einer/m Kandidatin/en gegeben werden (kumulieren) oder sie werden auf verschiedene Kandidierende aufgeteilt (panaschieren). Es können auch nur eine Stimme oder zwei Stimmen abgegeben werden. Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, sind alle Stimmen ungültig.

Wer entscheidet über die Reihenfolge der Bewerber/-innen auf den Stimmzetteln?

Das ist im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz genau geregelt. Die Reihenfolge richtet sich grundsätzlich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber/-innen bei der letzten Wahl erreicht haben. Ansonsten ist die Reihenfolge alphabetisch.

Wahlkreise zur Kommunalwahl

Für die Kommunalwahl ist das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam in sechs Wahlkreise eingeteilt. Eine Karte mit Wahlkreisen, Parteien und vielen Infos rund um die Wahl finden Sie hier: 

www.pnn.de/themen/kommunalwahl

Wahlkreis 1: Einwohner der Stadtteile: Nördliche Innenstadt, Berliner Vorstadt, Nauener Vorstadt, Groß Glienicke, Sacrow, Teile der Südlichen Innenstadt (Gebiet südlich der Bahngleise des Hauptbahnhofes und Gebiet am Brauhausberg)

Wahlkreis 2: Einwohner der Stadtteile: Jägervorstadt, Bornstedt, Bornim, Fahrland, Marquardt, Nedlitz, Grube, Satzkorn, Uetz- Paaren, Neu Fahrland

Wahlkreis 3: Stadtteile: Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Eiche, Golm, Wildpark, Templiner Vorstadt, Forst Potsdam Süd

Wann kann man wählen gehen?

Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale am 26.5.2019 geöffnet.

Ab wann kann man Briefwahl machen?

Ab dem 6. Mai kann im Stadthaus gewählt oder können persönlich Briefwahlunterlagen beantragt und ausgestellt werden. In der Regel wird ein Antrag auf Briefwahl nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt. Die Briefwahl ist bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, möglich. Allerdings sollten Wähler beachten, dass die Briefwahlunterlagen, die Freitagnachmittag ausgestellt werden, nicht mehr rechtzeitig ankommen könnten.

Los geht’s!

Das Redaktionsteam des POTSDAMER bittet alle Potsdamerinnen und Potsdamer, zur Wahl zu gehen und die Chance zu nutzen, ihre Vertreter zu wählen, damit Potsdam auch in Zukunft eine attraktive Stadt für uns alle bleibt. 

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / sts