Ortsbeiräte von Fahrland und Neu Fahrland im Schulterschluss

„Der Fahrländer See liegt im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Schutzzweck ist nach § 3 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung die Erhaltung und Wiederherstellung der Qualität der Gewässer und Uferbereiche sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere die Eignung des Fahrländer Sees als Brut- und Winterraststätte für zahlreiche Wasservogelarten … Dem entgegen stehen allerdings Wassersportarten, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Daher ist ein Verbot derartiger Sportarten auf dem See im Sinne des Vogelschutzes angezeigt. Ein derartiges Verbot wird von den am See tätigen Ornithologen des NABU Kreisverbandes Potsdam auch schon längere Zeit vehement gefordert. Entsprechende Schreiben der Fachgruppe Ornithologie des NABU Kreisverbandes Potsdam, die die herausragende Bedeutung des Fahrländer Sees für Wasservögel im Potsdamer Raum begründen, liegen dem Oberbürgermeister vor.“ So begründen die Ortsbeiräte von Fahrland und Neu Fahrland ihre Forderungen an den Oberbürgermeister, den Fahrländer See und seine umliegende Natur zu schützen, in einem gemeinsam in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Antrag.

Surfen, grillen und campen im zu schützenden Biotop. Das sollte es nicht mehr geben.
Foto: privat

In diesem Antrag werden folgende Maßnahmen gefordert:
1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,
2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen – inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.
„Den Ortsbeiräten Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten“, heißt es weiter in dem Antrag.

sts