Gartenpächter mit neuer Regelung zufrieden

Nachdem die Gartenpächter am Fahrländer Friedhof ihre fristlose Kündigung erhalten hatten und sich dagegen gewehrt haben, konnte nun eine Einigung zwischen den Pächtern, dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) und dem Investor LEONWERT Immobilienmanagement GmbH erzielt werden.
Nach Angaben einer Pächterin seien die Gespräche vor Ort sehr konstruktiv verlaufen. Dies sei allerdings in erster Linie dem Investor zu verdanken, der sehr lösungsorientiert, entgegenkommend und an den Anliegen der Pächter interessiert gewesen sei. „So ein Verhalten hätten wir uns von vornherein auch von den Mitarbeitern des KIS gewünscht“, sagte die Pächterin im Gespräch mit dem POTSDAMER.
Bei dem Vor-Ort-Termin im August dieses Jahres wurde der Verlauf der neuen Straße sowie die für den Straßenbau benötigte Fläche abgesteckt. Ergebnis dabei war, dass drei der sechs Gartenpächter mit gar keiner Beeinträchtigung, einer mit nur einer geringen und zwei mit einer größeren Einschränkung zu rechnen haben. Warum der KIS im Juni allerdings allen sechs Pächtern kündigte, bleibt unbeantwortet.

Die roten Pfähle zeigen den zukünftigen Straßenverlauf, die blauen den zusätzlichen Arbeitsraum.
Foto: sts

Drei bis vier Meter neben dem Straßenverlauf sollen als Arbeitszone für den Straßenbau freigehalten werden, die nach der Beendigung der Bauarbeiten den Pächtern wieder zur Verfügung gestellt werden. Zudem konnten Gartenteiche und einige Obstbäume erhalten bleiben, die zuvor vor der Zuschüttung bzw. der Fällung bedroht waren. „Der Investor bot uns sogar an, einzelne Obstbäume auf seine Kosten umzupflanzen“, sagte einer der Pächter.
Auch das Problem der vor Ort festgestellten Zauneidechsenpopulation konnte geklärt werden. Neben dem Absammeln vorhandener Exemplare auf den für den Straßenbau geplanten Flächen sollen Zäune für den Schutz der geschützten Eidechsen im Umfeld sorgen. Vor dem Baubeginn muss jedoch eine Kartierung und Vermessung der Eidechsenhabitate erfolgen, an die sich ein finales Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde anschließt. Wenn dieses Gutachten dem Bauvorhaben grünes Licht gibt, kann mit dem Baustraßenbau noch in diesem Jahr begonnen werden. Läuft alles nach Plan, wird der endgültige Straßenbau nach Fertigstellung der Häuser des Investors innerhalb von ca. anderthalb bis zwei Jahren bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.

Einer der Pächter, dessen Garten von den Baumaßnahmen stärker in Beschlag genommen werden wird, erhält die Möglichkeit, Anteile eines zurzeit leerstehenden benachbarten Gartens zu nutzen, um Nutz- und Zierpflanzen sowie den kleinen Gartenteich umsetzen zu können.
Allerdings sind die getroffenen Vereinbarungen bisher nur mündlich formuliert worden. Eine schriftliche Vereinbarung bzw. ein neuer Pachtvertrag, der mindestens bis zum Ende des Jahres 2021 gehen soll, bei einigen sogar deutlich länger, liegt leider noch nicht vor. Die neuen Pachtverträge sollen nach Angaben eines Pächters Klauseln enthalten, die es der Stadtverwaltung ermöglichen, kurzfristig zu kündigen, den Pächtern keine Form des Widerspruchs einräumt und eine Zwangsräumung bei Zuwiderhandlung ermöglicht.
Die Gartenpächter haben also noch etwa zwei Saisons, die sie ihre Gärten für die Erholung nutzen können, dann heißt es für sie abschließen, wenn auch die Stadt auf ihren Flächen noch Häuser bauen will.

sts