Verwaltung sieht einiges anders

Nachdem die Bürgerinitiative (BI) Rettet die Nedlitzinsel bei ihren beiden Veranstaltungen Anfang Mai dieses Jahres ein erstes Zwischenziel erreicht hat, indem es die Stadtverordneten dazu bewegen konnte, die Verwaltung anzuhalten, sich an dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2014 zu halten, meldete sich die Verwaltung zu Wort und korrigierte einige Angaben, die im Rahmen der oben genannten Veranstaltungen gemacht wurden.
Der wohl wichtigste Punkt war die Berechnung der Geschossfläche. Der angegebenen Menge von 35.000 Quadratmetern widerspricht die Leiterin des Fachbereichs „Verbindliche Bauleitplanung“, Viola Holtkamp. Dafür gebe es zwei Gründe: Erstens handelt es sich hierbei um eine Mischkalkulation der Gesamtfläche, also auch des nördlichen Teils der Insel, um die Villa Persius, die derzeit bebaut wird. Da dieses Areal weniger dicht bebaut werde, resultiert auf dem übrigen Gelände eine dichtere Bebauung. Der zweite Grund liegt in der Aufteilung der gesamten Baufläche der Nedlitzinsel in zwei separat zu betrachtende Parzellen, einen, der im Innenteil (an der B2) und einen, der im Außenteil (zum Wasser gelegen) liege. Dadurch, dass der Innenteil unter § 34 des BauGB und der äußere unter den § 35 des BauGB fällt, müssen diese auch separat betrachtet und geplant werden. Dennoch wird nicht bestritten, dass die aktuellen Geschossflächenwerte oberhalb der ursprünglichen Planung lägen.
Ein weiterer Aspekt ist das grundsätzliche Baurecht, das auf dem Innenteil des Geländes laut Holtkamp per se vorhanden sein soll. Dieses Baurecht lehne sich an § 34 an und richtet sich in der möglichen Bebauung an der vorher auf dem Gelände existierenden Gebäude oder an denen der direkt anliegenden Gelände. Ferner wies Holtkamp darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss von 2014 zwar eine Zielorientierung vorgebe, jedoch rechtlich nicht bindend sei. Dies sei lediglich der Satzungsbeschluss, der noch nicht vorläge. Auch sei es normal, dass sich die Planung im Laufe des Verfahrens entwickele.

Aktueller Flächen-nutzungsplan der Nedlitzinsel. Grafik: LHP

Auch wenn es hier aus oben genannten Gründen zu verschiedenen Werten der berechneten Geschossflächen gekommen ist, die sich im Laufe der Zeit nach oben entwickelt haben, ändert dies jedoch nichts an der Planung der hohen Bebauungsdichte selbst, gegen die die BI Rettet die Nedlitzinsel vorgehen will. Dagegen wird auch der Hinweis der Verwaltung nichts ändern, dass die Versiegelung der Fläche in der aktuellen Bauplanung geringer sei als zuvor.
Zum weiteren Verfahrensablauf äußert sich die Verwaltung wie folgt: „Zur Klarstellung missverständlicher Darstellungen und/oder zur Bereinigung von Missverständnissen wird von Seiten der Fachverwaltung in den nächsten politischen Gremien (bis Ende des Jahre 2019) eine ausführliche Erörterung erfolgen. Zudem wird es im Vorfeld der Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben. Das grundsätzliche Ziel der Verwaltung besteht darin, den Bebauungsplan fortzuführen.“

sts