52 Millionen Versicherte können bei Rente und Gesundheit mitbestimmen
Seit dem 20. April erhalten rund 52 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Diese können bis zum 31. Mai ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung wählen. Stimmberechtigt sind alle, die Beiträge bei der DRV Bund und den fünf Ersatzkassen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Dazu zählen auch Rentnerinnen und Rentner und Versicherte ohne die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Wahlberechtigten der fünf Ersatzkassen können in diesem Jahr erstmalig alternativ zur Briefwahl ihre Stimme online abgeben.
Die Sozialwahl ist nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland: Bei der Sozialwahl entscheiden rund 30 Millionen Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung, bei den Ersatzkassen sind es rund 22 Millionen Mitglieder, die ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte der Kassen wählen.
„Die Sozialwahl bietet 52 Millionen Versicherten die Möglichkeit mitzubestimmen. Mit der Stimmabgabe stärken die Wählerinnen und Wähler die demokratische Selbstverwaltung und nehmen Einfluss auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien und ihre Arbeit. Und bei den Krankenkassen kann man erstmals Neues ausprobieren – nämlich online wählen.“, sagt Peter Weiß, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahl 2023.
Doris Barnett, Stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahl, betont, „die Selbstverwaltungen sind nah an den Versicherten und ihren Anliegen. Das heißt, die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter wissen sehr viel über die Versichertenprobleme des Alltags. Mit ihren vielen Erfahrungen sind sie ein ausgesprochen wertvoller, weil kenntnisreicher Gesprächspartner der Politik. Deshalb appellieren wir an die Versicherten, ihre Stimme bei der Wahl abzugeben und diese gelebte Bürgerbeteiligung voranzutreiben.“
Die Selbstverwaltung entscheidet über Reha- und Gesundheitsleistungen
Die gewählten Ehrenamtlichen treffen wichtige Entscheidungen im Bereich der Renten- und Krankenversicherung, beispielsweise über den Haushalt und damit über die Verwendung der Beiträge. Darüber hinaus legen sie etwa Reha-Angebote bei der Rentenversicherung und die Satzungsleistungen der Krankenkassen fest.
„Der konkrete Einfluss der Sozialen Selbstverwaltung zeigt sich in der Deutschen Rentenversicherung bei vielen wichtigen Leistungen. So hat sie beispielsweise die kurzfristige Einführung einer individuell ausgerichteten Post-COVID-Reha ermöglicht und die Kinder-Reha um eine ambulante Lösung erweitert. Die ehrenamtlichen Vertreter entscheiden zudem über Widersprüche von Versicherten. Und über die mehreren Tausend Versichertenberaterinnen und -berater in der Nachbarschaft ermöglicht die Soziale Selbstverwaltung einen guten Service“, erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Eine wichtige Neuerung bei dieser Sozialwahl ist die Einführung einer Geschlechterquote mit dem Ziel, den Frauenanteil in der Sozialen Selbstverwaltung zu erhöhen. Die zur Wahl aufgestellten Listen bei den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund sind zu mindestens 40 Prozent von Frauen besetzt. So sollen mit der Wahl die Interessen von Frauen bei den Themen Rente und Gesundheit stärker repräsentiert und priorisiert werden.
In den vergangenen Jahren fand die Sozialwahl als reine Briefwahl statt – 2023 kann bei den Ersatzkassen erstmalig auch online gewählt werden. Mit dem Modellprojekt Online-Wahl soll die Sozialwahl modernisiert und mehr Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Stimme abzugeben. Alle Wahlberechtigten bei den Ersatzkassen erhalten mit ihren Wahlunterlagen ausführliche Informationen zum Ablauf der Online-Wahl. Die Stimmen können aber auch weiterhin per Brief abgegeben werden.
Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek): „Wir als Selbstverwalter setzen uns gegenüber der Politik für die Belange der Versicherten ein, etwa was die Beitragssatzgestaltung und Versorgung sowie die Modernisierung der Angebote und Services anbelangt. Wir freuen uns auch, dass die Politik nun auch die Möglichkeit für Online-Sozialwahlen geschaffen hat. Dafür haben sich die Ersatzkassen seit vielen Jahren eingesetzt. Wir erwarten, dass gerade für jüngere und technikaffine Menschen die Wahl dadurch attraktiver wird.“
Kandidierende treten in Listen zur Wahl an Bei der Sozialwahl stellen sich Listen mit Kandidierenden zur Wahl auf, die alle selbst Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer der fünf Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH oder hkk sind und sich ehrenamtlich in der Sozialen Selbstverwaltung engagieren. Als Versicherte vertreten sie die Interessen anderer Versicherter. Die Aufstellung der Listen erfolgte über die jeweilige Arbeitnehmervereinigung, der die Kandidierenden zugehörig sind, oder über freie Listen, die nicht organisationsgebunden sind.
Ausführliche Informationen zu den Listen finden sich auf der Sozialwahl-Website unter
https://www.sozialwahl.de/die-traeger-der-sozialwahl-2023
Sozialwahl 2023