Zusammenarbeit zum Schutz des Sacrower Sees
Bereits im Juli berichtete der POTSDAMER über die unzumutbaren Umstände im Naturschutzgebiet „Sacrower See und Königswald“, am 15. August 2018 trafen sich die untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam, das Ordnungsamt und die zuständige Forstbehörde vor Ort und haben sich im Anschluss dazu entschieden, die Natur mit einer Reihe von Maßnahmen zu schützen.
Nach Angaben der Stadt sollen Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz und insbesondere das „wilde Parken“ ab August 2018 stärker kontrolliert und konsequenter geahndet werden. Dabei wurden durch das Ordnungsamt zum Beispiel Anfang August in einem Zeitraum von nur zwei Wochen mehr als 230 Verwarnungen um den Sacrower See und an der Seepromenade in Groß Glienicke ausgesprochen. Aufgaben, die jetzt nicht mehr den Revierförster von seiner eigentlichen Arbeit abhalten. Des Weiteren soll die Beschilderung, die das Schutzgebiet kennzeichnet, kurzfristig von der unteren Naturschutzbehörde gemäß Bundesnaturschutzgesetz erneuert und mittelfristig (2019) mit international gültigen Piktogrammen ergänzt werden, um auch Besucher aus dem Ausland über die notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren. Zusätzlich hat die Forstverwaltung damit begonnen, Barrieren zu errichten und Waldwege abzusperren, auf denen häufig Autos illegal abgestellt werden. Ferner sollen stichprobenartige Aufnahmen und Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an und auf dem Sacrower See in Zusammenarbeit mit dem am See ansässigen Institut für Binnenfischerei (lfB) und der Revierpolizei in der Hochsaison verfolgt werden.
„In diesem sehr heißen Sommer gibt es leider zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Vorschriften. Wir erleben immer wieder, dass Menschen rund um den Sacrower See außerhalb der gekennzeichneten Badestellen baden, picknicken oder sogar Lagerfeuer entfachen. Mit diesem Verhalten verursachen sie Schäden im Wald, im Uferbereich und am sensiblen Schilfgürtel, die letztlich negative Auswirkungen auf das Ökosystem des Sees und das europaweit geschützte Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) haben“, sagt der Leiter des Bereichs Umwelt und Natur, Lars Schmäh. Er weist darauf hin: Außerhalb der drei geduldeten und gekennzeichneten Badestellen am Sacrower See ist das Baden verboten. Auch das Einsetzen von Booten, Badeinseln, Boards jeder Art und Luftmatratzen in das Gewässer des Naturschutzgebietes bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Das ungenehmigte Fahren und Parken auf Waldwegen ist nicht gestattet und stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern vor allem eine Feuergefahr für Natur und angrenzende Siedlungen dar. „Wir bitten deshalb alle Badegäste, nur die ausgewiesenen Parkplätze und Badestellen zu nutzen, kein Feuer zu entfachen, das Ufer und die Pflanzen nicht zu beschädigen und ihren Müll wieder mitzunehmen“, so Schmäh. Die Landeshauptstadt Potsdam empfiehlt außerdem, zur Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad zu nutzen.
Laut Herrn Wahl bedauere der Leiter der Abteilung Umwelt und Natur der Stadt Potsdam, Herr Schmäh, die schlechte Vollzugsfähigkeit der NSG-Verordnung, die aus dem Jahre 1941 stamme. Schmäh bemühe sich weiterhin um zusätzliches Personal für die Ermittlungsaufgaben im Rahmen der Haushaltsplanung der Landeshauptstadt.
Zusätzlich solle ab dem nächsten Jahr im Vorfeld der Sommersaison sowie während der Hochsaison eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, so Herr Wahl, Sachbearbeiter für Schutzgebiete und Naturdenkmale. Auch das Bemühen beim Naturschutzfonds Brandenburg um das Einfließen von Maßnahmen zum Schutz des Naturschutzgebietes und der Lenkung des Tourismus im Naturschutzgebiet in die FFH-Managementplanung solle laut Wahl verfolgt werden.
Ebenso möchte die Stadt der irreführenden Nennung des Sacrower Sees in diversen Badeseevergleichen in Funk und Fernsehen (z.B. ,,www.top10berlin.de“ von RTL Radio, ,,Die besten Brandenburger Seen“ von Radio Fritz) begegnen, die den Eindruck erweckten, dass es sich bei dem Sacrower See lediglich um einen normalen Badesee handele und seinen erhöhten Schutzstatus ignoriere.
Im Falle beobachteter Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Landes-Waldgesetzes (LWaldG) ist die Oberförsterei Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 93a , Tel.: 0331 879189, E-Mail: obf.potsdam@lfb.brandenburg.de zuständig.sts