Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zur WM in Russland
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland beginnt am 14. Juni 2018. Damit die WM eine schöne Zeit wird, gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) Tipps für Russland-Reisende und Daheimgebliebene.
Tipps für Russland-Reisende
Angepasste Visaregelungen: Fußball-Fans, die zur diesjährigen Weltmeisterschaft nach Russland fahren und über ein gültiges Ticket inklusive Fan-ID verfügen, können sich freuen: Im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 15. Juli 2018 ist eine Einreise in die Russische Föderation laut Aussage des Auswärtigen Amtes in Verbindung mit einem gültigen Reisepass visumfrei. Bis 25. Juli 2018 müssen die Fußball-Fans dann aber wieder das Land verlassen. „Trotz der Visumerleichterungen besteht in den Austragungsorten der Fußball-WM eine Anmelde- bzw. Registrierungspflicht binnen 24 Stunden nach Ankunft“, erklärt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wer während seines Aufenthaltes in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft untergebracht ist, wird laut Auswärtigem Amt automatisch durch die Hotelverwaltung angemeldet.
Vorsicht mit Bargeld: Keine gute Idee ist es, den gesamten Bargeldbedarf für die Russland-Reise mitzunehmen, denn Großveranstaltungen mit vielen Menschen werden wie überall von Taschendieben gerne ausgenutzt. „Bargeld und Bankkarten sollten Fußball-Fans zudem besser getrennt voneinander aufbewahren“, empfiehlt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. Laut Aussage des Auswärtigen Amtes kam es in der Vergangenheit an russischen Geldautomaten zu Missbrauch von EC- und Kreditkarten. Es bietet sich an, Geldautomaten in einer Bankfiliale zu nutzen. Reisende sollten auch auf mögliche Manipulationen an Eingabefeld und Karteneinzugsmechanismus achten. „Wer lieber direkt mit der EC- oder Kreditkarte bezahlt, berücksichtigt dabei besser folgende Punkte: Die Karte zum Bezahlen nicht unbeaufsichtigt aus der Hand geben und immer den Betrag auf dem Kartenlesegerät kontrollieren“, so Schaarschmidt. Mit welchen Kosten Reisende für Geldabheben und Kartenzahlung rechnen müssen, können sie vorab bei ihrer Hausbank erfragen. Ein weiterer Tipp: Die Notfallnummer für das Sperren von EC- und Kreditkarten (aus Russland 8-10-49-116 116 aus dem Mobil- oder Festnetz) immer bereithalten.
Tipps für Daheimgebliebene
Keine WM-Gebühr im Biergarten: Viele Fans, die zuhause geblieben sind, nutzen die gute Stimmung, um die WM-Spiele im Beisein anderer in einer Gaststätte oder im Biergarten zu schauen. „Eine Verpflichtung, für einen bestimmten Mindestbetrag im Lokal zu essen oder zu trinken, darf es jedoch nicht geben“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der VZB. „Auch ein Mindestverzehr als Eintrittsvoraussetzung vorzugeben, ist nicht zulässig“, so die Verbraucherschützerin. Denn: Derartige Vorgaben führen zur Erhebung eines indirekten Eintrittsgeldes für die TV-Übertragung in der Kneipe. Dafür hätte der Wirt jedoch eine Lizenz bei der Fifa beantragen und bezahlen müssen. Am Ende eines aufregenden Spiels ist es immer ratsam, die Rechnung zu überprüfen – nicht, dass man etwas vom Nachbartisch bezahlt.
Umtausch von Fanartikeln möglich: Fußball-WM-Zeit ist immer auch die Zeit von Fanartikeln. Gerne kaufen Verbraucher diese im Internet, das ist einfach und bequem. „Für online bestellte Waren gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt“, weiß Sabine Fischer-Volk. Voreilig gekaufte Trikots oder andere Fanartikel können so zurückgegeben werden, wenn sie doch nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen. Aber: Für Waren, die in einem Geschäft vor Ort gekauft wurden, gilt das Widerrufsrecht nicht. Eine Nachfrage beim Händler kann aber Klarheit darüber schaffen, ob ungeliebte Fanartikel vor dem Gebrauch aus Kulanz umgetauscht werden. „Unabhängig vom Widerrufsrecht können mangelhafte Fanartikel natürlich immer beim Händler reklamiert werden. Wird ein falscher Artikel geliefert oder das Fan-Shirt weist Farbfehler auf, besteht Anspruch auf kostenfreien Ersatz oder Preiserstattung“, ergänzt die Verbraucherschützerin.
Verbraucherschutz Brandenburg