Landtagsabgeordnete fordern alternative Standortprüfung
Ein Bericht von Susanna Krüger

Die Lösung liegt auf der Hand. Viele gute Argumente sprechen für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Wolfslake in der Gemeinde Schönwalde-Glien. Um mehr Stellplätze für LKWs geht es jedenfalls nicht. Denn aus den jetzt bekannt gewordenen Planunterlagen geht hervor, dass nicht nur die 81 Stellplätze in Wolfslake durch die Schließung wegfallen würden, sondern auch die beiden Parkplätze in der Nähe der Abfahrt nach Spandau sollen geschlossen werden. Das heißt, in der Summe käme kein Stellplatz hinzu, sie würden nur verlagert!
Die Bodenqualität ist in Wolfslake gering. Auf dem Gelände in Potsdam, für das aktuell ein Planfeststellungsverfahren läuft, würde auf einer Fläche von rund 30 ha fruchtbarster Brandenburger Ackerboden versiegelt werden. Grund genug für Landwirt Stephan Otten, Betriebsleiter der Agro Uetz GmbH, sein wertvollstes Feld auf keinen Fall hergeben zu wollen. Der Landwirt hat alternativ die Möglichkeit, Eigentumsflächen rund um Wolfslake zur Bebauung zur Verfügung zu stellen. Stephan Otten: „Wir bieten die Flächen in Wolfslake dem Landesbetrieb Straßenwesen an. Ich verstehe nicht, warum dieser Vorschlag bisher nicht aufgegriffen wurde!“ Zum 1.1.2021 ging die Verwaltung aller Autobahnen inklusive der Planung und des Baus von Raststätten in die Autobahn GmbH über. Das Angebot von Stephan Otten gilt weiterhin.

Politiker befürworten Wolfslake

Der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bodo Oehme, und seine Gemeindevertretung sind für den Erhalt und den Ausbau von Wolfslake: „Es ist kein Problem, diesen Standort so zu ertüchtigen, dass er den Anforderungen von heute gerecht wird. Vorteil wäre, dass es sich um eine Erweiterung handelt und nicht um eine Neuerschließung auf der „grünen Wiese“.
Auch die Potsdamer Landtagsabgeordneten Uwe Adler (SPD), Dr. Saskia Ludwig (CDU), Marie Schaeffer (Bündnis 90/ Die Grüne) sowie Isabelle Vandre (DIE LINKE) bewerten den geplanten Bau der Tank- und Rastanlage „Havelseen“ am Standort Paaren sehr kritisch. In einer Pressemitteilung vom 20.1.2021 heißt es „Die Abgeordneten setzen sich gemeinsam dafür ein, hochwertige Agrarflächen, sensible FFH-Gebiete und Lebens- und Aufenthaltsqualität der Einwohner*innen von Paaren und Satzkorn vor den starken Belastungen großgewerblicher Emission und Immission durch eine Tank- und Rastanlage zu schützen. Sie fordern, dass der vorhandene und bereits über einen sehr langen Zeitraum bewährte Standort Tank- und Rastanlage Wolfslake gründlich und gleichwertig gegenüber den anderen Standorten, auf seine Eignung zur Errichtung der Tank- und Rastanlage geprüft wird.“
Ungeachtet der politischen Diskussionen startet am 15. Februar 2021 die öffentliche Auslegung und Beteiligung im Planfeststellungsverfahren für den Standort Potsdam. Bis zum 14. April sind alle Bürger, die Naturschutzverbände, die Stadtverwaltung, die Ortsbeiräte und die Stadtverordneten aufgerufen, Stellungnahmen zu dem Bauvorhaben abzugeben. Wie das funktioniert, steht im Kasten auf Seite 30.

Ungünstige Lage der geplanten Rststätte im freien Naturraum
Foto: Mgeobasis-DE_LGB, dl-de_by-2-0 (geändert)

Triftige Gründe gegen den Standort Potsdam

In der Abwägung aller Argumente geht es letztlich darum, welcher Standort in der Summe besser geeignet ist. Das ist nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem auch eine politische Frage. Denn fruchtbarer Ackerboden ist wertvoll. Um den Klimawandel aufzuhalten, muss viel passieren: Flächenversiegelung muss stark reduziert und Güterverkehr vom LKW auf die Schiene verlagert werden. Der offene Naturraum zwischen den Vogelschutzgebieten Döberitzer Heide und Falkenrehder Wublitz muss erhalten bleiben. Auf der Planfläche und in den angrenzenden Biotopen (Feuchtwiesen, Teiche, alte Obstwiesen) leben viele seltene Tierarten wie Fischadler, Wiedehopf und Kiebitz. Weitere Gewerbe- und Industrieansiedlungen in der Nachbarschaft drohen, falls die Raststätte gebaut wird. Bis zu 2,2 Meter soll der schon vorhandene Hügel aufgeschüttet werden, damit die Anlage an den möglichen sechsspurigen Ausbau der Autobahn passt. Das verursacht extreme Baukosten, die in keinster Weise gerechtfertigt sind, und es erhöht die ohnehin schon zu erwartende Lärmbelästigung für die Anwohner in Kartzow und Paaren. Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h bundesweit eingeführt wird, braucht die westliche A10 nicht mehr auf sechs Spuren ausgebaut werden.
Würde die Rastanlage in dieser Form gebaut, würde sie als riesiger Leuchtkegel weit strahlen und die Nacht zum Tag machen. Längst ist wissenschaftlich bewiesen, dass es „insektenfreundliche Beleuchtung“ nicht gibt. Silke Beckedorf, Biologin und Anwohnerin: „Der Großteil aller Insekten ist nachtaktiv. Die Gegend hier ist aufgrund der noch dunklen Nächte besonders artenreich. Kommt die Raststätte und damit die Lichtverschmutzung, hätte das massive Auswirkungen auf den Artenreichtum der Region.“ Der Verkehr über die neue Brücke wird Licht- und Lärmimissionen in Kartzow verursachen.
Offensichtlich vollkommen unbemerkt blieb, dass das Gebiet zwischen den Dörfern insbesondere von den Paarenern und Satzkornern als Naherholungsgebiet sehr geschätzt wird. Der deutschlandweit bekannte 66-Seen-Wanderweg rund um Berlin führt direkt an der Planfläche entlang. Am Wochenende erfreuen sich zahlreiche Wanderer und Radfahrer an der schönen Natur. Gäste aus dem weiteren Umland kommen hierher, um Pilze zu sammeln oder Äpfel auf den alten Obstwiesen zu pflücken. Auch sie wären von der Baumaßnahme betroffen und sind einspruchsberechtigt.
Die Mitglieder der Bürgerinitiative Potsdamer Norden (BI) sind aktuell dabei, Stellungnahmen auszuarbeiten, die sie nicht nur selbst einreichen werden, sondern auch für alle auf ihrer Website www.potsdamer-norden.de veröffentlichen. Jeder kann sich davon für seine eigene Stellungnahme bedienen oder inspirieren lassen. In Menüpunkt „FORUM“ kann sich jeder gern zu den einzelnen Themen auch online äußern.

sk

Online-Petition

Schon über 2.000 Stimmen hat die BI mit ihrer Online-Petition an den Landtag übergeben.
Jetzt fehlen noch rund 500 Stimmen aus Potsdam, um das Quorum zu erreichen.

Schützen Sie die Natur, und unterzeichnen Sie jetzt: https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/lieber-naturerhalt-statt-asphalt

Ihre Meinung ist gefragt!

1. Wie ist der Zeitplan für die öffentliche Beteiligung?
Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Erläuterungen usw.) findet in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 15.03.2021 gemäß § 3 Absatz 1 Plansicherstellungsgesetz ausschließlich im Internet statt. Bis zum 15.04.2021 können Einwendungen eingeschickt werden.

2. Wo finde ich die Planunterlagen?
Die Unterlagen können Sie auf z.B. der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam unter: www.potsdam.de/beteiligung einsehen. Als zusätzliches Informationsangebot besteht gemäß § 3 Absatz 3 Plansicherstellungsgesetz die Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (03342/4266-2112) bei der Außenstelle des Landesamts für Bauen und Verkehr, Breite Straße 7a, 14467 Potsdam einzusehen.

3. An wen können die Einwendungen geschickt werden? Braucht die Einwendung eine bestimmte Form?
Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Beendigung der Auslegung (15.04.2021) beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2112, Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601) oder bei der Gemeinde Potsdam Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 2112-31101/0010/047 erheben oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) i.V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind. Ohne Signatur wird die Einwendung nicht bearbeitet. Im Zweifel sollte man lieber einen Brief schreiben! Maßgeblich ist der Eingang der Einwendung bei der Behörde, nicht der Poststempel.

4. Was muss drinstehen?
In der Einwendung muss die Adresse sowie der Name/die Namen des Einwenders/ der Einwender (leserlich) angegeben werden. Die befürchteten Beeinträchtigungen und die betroffenen Rechtsgüter sollen beschrieben werden. Das kann alles Mögliche sein, aber ein schlichtes „Nein“ reicht nicht aus. In der Einwendung soll beschrieben werden, wo man wohnt und inwiefern man betroffen ist. Zudem kann man Argumente gegen das geplante Bauvorhaben vorbringen und dabei vor allem die persönliche Betroffenheit hervorheben. Wichtig: Wer keine Einwendung einreicht, stimmt dem Bau der Raststätte zu. Alle Einwender müssen die Einwendung unterschreiben. Eltern unterschreiben für ihre Kinder. Einwendungen dieser Art können während der Auslegungsfrist von Jedermann, ohne Geltendmachung eigener räumlicher Nähe, vorgebracht werden. Es können also auch Naturfreunde, Wanderer etc. eine Einwendung einreichen.

5. Was passiert danach?
Dann folgt in der Regel ein Erörterungstermin, bei dem alle Einwender ihre Argumente nochmals vortragen und erläutern können. Die Planfeststellungsbehörde stellt dann alle Argumente für und wider gegenüber und wägt sie gegeneinander ab. Die Behörde dokumentiert in ihrem Planfeststellungsbeschluss ihre Entscheidung. Der Beschluss wird ebenfalls öffentlich bekanntgemacht, ausgelegt und ins Internet gestellt. Gegen die Entscheidung kann geklagt werden.

Hilfe bei Fragen
Auf der Homepage www.potsdamer-norden.de halten wir Sie über den aktuellen Verfahrensstand auf dem Laufenden. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an buergerinitiative@potsdamer-norden.de. Sie können uns telefonisch unter (0 33 208) 22 38 40 erreichen. Fragen können sie auch an die Stadt Potsdam richten oder an das Landesamt für Nauen und Verkehr, Tel.: 03342 4266-0