Anwohner verhindern (vorerst) geplanten Umzug der Freizeit-Anlage

Im Rahmen der geplanten Bebauung der Flächen westlich der Georg-Hermann-Allee, die sich an den beschlossenen Entwicklungszielen für das Bornstedter Feld orientieren, sollte auch die Beachvolleyballanlage funfor4 einen neuen Standort finden. Die Anlage war bis Ende der Saison 2019 auf Grundlage eines zeitlich befristeten Vertrages auf künftigen Bauflächen betrieben worden. Es lag im Interesse von Öffentlichkeit und Politik, der bei den Nutzern beliebten Anlage eine Zukunft im Volkspark zu sichern. Nach einer umfangreichen Standortprüfung wurde vom Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam eine Fläche im Großen Wiesenpark an der Erich-Mendelssohn-Allee vorgeschlagen.
Kurz darauf regte sich bei einigen Anwohnern deutlicher Widerstand gegen die erteilte Baugenehmigung. Nun haben einige Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Umsetzung der Sportanlage erwirkt. Die Baugenehmigung darf somit erst einmal nicht wie geplant vollzogen werden.

Über 1.000 Unterstützer hat die Petition auf openpetition. Fotos: privat

Kein ausreichender Nachbarschutz?

Sebastian Kremin

Um eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Wohnnutzung durch den Betrieb der Anlage auszuschließen, waren in die Baugenehmigung entsprechende nachbarschützende Auflagen auf Grundlage der Ergebnisse eines Lärmschutzgutachtens erteilt worden. Während zahlreiche Anwohner Freizeitangebote im nächsten Wohnumfeld zu schätzen wissen und die Schaffung entsprechender Angebote ausdrücklich wünschen, wollen andere Anwohner Ruhe. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat diesen Konflikt gesehen und dazu, ausgehend von einem Lärmschutzgutachten, in der Baugenehmigung für den Betrieb der Beachvolleyballanlage einzelne Bestimmungen zum Schutz der nachbarlichen Interessen aufgenommen. Das Verwaltungsgericht vermisste jedoch relevante Aspekte im Lärmschutzgutachten und stoppte das Projekt.
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, zeigt sich angesichts der Folgen des aktuellen Urteils enttäuscht. „Wenn diese für unsere Quartiere wichtigen Freizeitprojekte nicht mehr zentral gelegen in den Nachbarschaften umsetzbar sind, hat das seinen Preis für alle Potsdamerinnen und Potsdamer: weiter zunehmender Flächenverbrauch und die Zunahme von Verkehr“, so Rubelt.

Die Anlage war auch Treffpunkt für viele junge Menschen.

Zurzeit prüfe die Landeshauptstadt, auf welchem Weg unter Abwägung der Belange der Anwohner, der Politik, der Öffentlichkeit und des Betreibers ein Betrieb der Beachvolleyballanlage an dem geplanten Standort rechtssicher möglich sei. Der Betreiber der Anlage, Sebastian Kremin, äußert sich dazu verhalten im Gespräch mit dem POTSDAMER: „Die aktuelle Situation ist für mich und die vielen Tausend Sportler, die die Anlage jedes Jahr besuchen, sehr enttäuschend. In den letzten elf Jahren ist die erste und einzige professionelle Beachvolleyball-Anlage in Potsdam zu einem Highlight der Freizeitgestaltung geworden. Sie ist weit über die Grenzen Potsdams hinaus bekannt. Jetzt gilt es, sich mit der Stadt und dem Betreiber des Volksparks zusammenzusetzen und auszuloten, wie es weitergehen kann“, so Kremin, der nicht damit rechnet, noch im Laufe dieser Saison den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. Dennoch hofft er, dass man gemeinsam mit Stadt und Anwohnern eine Lösung finden wird.

Die einzige Profi-Anlage für Beachvolleyball in Potsdam. Hat die Anlage noch eine Chance?

Hoffnung bleibt

„Die Landeshauptstadt wird bei der weiteren Bearbeitung der Widersprüche von Anwohnern des westlichen Bereichs des Volksparks im Bornstedter Feld die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 12. Mai 2020 beachten. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs angeordnet, es hat nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung entschieden“, heißt es von Seiten der Stadt.
„Sollten der bisherige Betreiber oder die Landeshauptstadt auf die Realisierung des jetzigen Projektes dauerhaft verzichten, würde der Entwicklungsträger an der Idee einer Beachvolleyballanlage festhalten, die gegebenenfalls auch in kleinerem Umfang und ohne kommerzielle Angebote im Park betrieben werden könnte“, so der Geschäftsführer des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld, Bert Nicke.

Red./LHP