Die Chronologie eines skandalösen Versagens meinungsführender Medien
10. Januar Bereits am Tag nach der Veröffentlichung streicht „Correctiv“ den Zusatz „ethnisch“ in Zusammenhang mit dem sogenannten „Masterplan“.
14. Januar Das Online-Magazin NIUS veröffentlicht eine erste wegweisende Recherche und deckt auf, dass ein „Masterplan für Remigration“, entgegen der „Correctiv“-Veröffentlichung, im Landhaus Adlon nie zur Diskussion stand. Gegenstand des Treffens war die Vorstellung von Social Media-Projekten, die durch ein Gesamtkonzept verbunden werden sollten. Die Analyse durch NIUS zeigt, dass weder in den beiden Einladungen zum Treffen, noch in der Tagesordnung der Begriff „Remigration“ oder ein inhaltsähnlicher Begriff zu finden ist.
17. Januar Der Referent aus Österreich, Martin Sellner von der rechten „Identitären Bewegung“, veröffentlich seinen Impulsvortrag vom „Geheimtreffen“ im Internet und spricht ihn vollständig nach. Der Begriff „Remigration“ spielt eine untergeordnete Rolle in dem Vortrag und wird nur im Zusammenhang mit historischen Beispielen und PR-Aktivitäten genannt. In den anderen Vorträgen findet der Begriff überhaupt keine Erwähnung. Irgendeine planerische Aktivität findet sich überhaupt nicht.
17. Januar Der leitende Correctiv-Mitarbeiter Marcus Bensmann blamiert sich im ZDF-Talk „Lanz“, da er nicht einmal den Namen des Organisators des Potsdamer Treffens kennt.
18. Januar Das Magazin „Potsdamer“ findet heraus, dass „Correctiv“ völlig unplausible und widersprüchliche Angaben zu seinen Quellen macht. Der Inhalt des „Correctiv“-Basistextes soll aus „Gesprächen mit mehreren AfD-Mitgliedern“ stammen. Laut Wikipedia waren aber nur drei AfD-Mitglieder bei den Vorträgen zugegen. Diese drei stehen im Zentrum der strafrechtlich relevanten Vorwürfe von „Correctiv“, müssten sich also selbst belastet haben. Diese Darstellung der Quellen ist schlicht nicht glaubwürdig. Weitere Quellen von „Correctiv“ sind Fotos und Einladungsschreiben. Sonstige Quellen werden in den folgenden Wochen ausgeschlossen.
25. Januar Anette Dowideit, stellvertretende Chefredakteurin von „Correctiv“, und Gründer David Schraven verwickeln sich in Widersprüche hinsichtlich der Fotoaufnahmen. Die verwendete Applewatch hat keine Foto-Funktion.
28. Januar Annette Dowideit behauptet im ARD Presseclub, „Correctiv“ werde nicht von der Regierung bezahlt, hätte nicht von einer Nähe zur „Wannseekonferenz“ geschrieben und auch nicht von „Deportationen“ gesprochen.
30. Januar Der Begriff Deportation wird aus der Beschreibung eines von „Correctiv“ angekündigten Buches gestrichen.
3. Februar Sean Peters, beteiligter Schreiber bei „Correctiv“ und „Aktionskünstler“, wird ertappt, als er seine persönliche Website ändert. Bisher schrieb er „ich erfinde Geschichten“. Nach Selbstbeschreibung tue er das, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.
10. Februar In sieben eidesstattlichen Versicherungen beeiden Teilnehmer des November-Treffens, dass Vorwürfe verfassungsfeindlicher Aussagen oder Handlungen unzutreffend sind.
20. Februar In acht eidestattlichen Versicherungen von „Correctiv“-Mitarbeitern soll der Wahrheitsgehalt des „Correctiv“-Textes dokumentiert werden. Tatsächlich vermeiden aber alle betroffenen Mitarbeiter von „Correctiv“, die zentralen Vorwürfe einzubeziehen. Es findet sich gerade keine Bestätigung, dass die Aussagen zu den Thema „Deportation, Masterplan für Remigration, Geheimtreffen, Vertreibung deutscher Staatsbürger“ auf dem Treffen diskutiert wurden.
23. Februar Im anwaltlichen Schriftsatz gibt „Correctiv“ zu, dass zentrale Aussagen ihres Textes vom 10. Januar als Wertungen und nicht als Tatsachen zu verstehen seien. Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass es sich im Wesentlichen um einen Meinungsbeitrag handelt, nicht um die seriöse Dokumentation der Veranstaltung. „Correctiv“ räumt ausdrücklich ein, dass die Teilnehmer nicht über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert haben. Auch sonstige ähnliche Behauptungen werden durch den Rechtsanwalt von „Correctiv“ als bloße Werturteile bezeichnet. Die „Correctiv“-Behauptung, „dass es darum ging , dass Menschen aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht“ wird vom „Correctiv“-Anwalt ausdrücklich als Wertung und nicht als Tatsache bezeichnet. Im gleichen Schriftsatz erkennt „Correctiv“ an, dass der durch Martin Sellner nachgesprochene Vortrag im Wesentlichen seinem tatsächlichen Vortrag entspricht. Inhaltliche Fehler wurden nicht moniert. Außerdem wird klargestellt, ein gemeinsamer „Masterplan“ habe nicht bestanden.
26. Februar Das Landgericht Hamburg verurteilt „Correctiv“, eine zentrale gegen den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau gerichtete Aussage wieder zu streichen. Die Behauptung, er wolle Briefwahlen durch massenhafte Einsprüche diskreditieren, ist erwiesenermaßen falsch.
27. Februar Das LG Hamburg gibt bekannt, „Correctiv“ darf den Inhalt des Originaltextes nicht als prozessuale Wahrheit bezeichnen.
3. März „Correctiv“ räumt ein, die PR-Agentur zu beschäftigen, bei der auch der Ehemann von Außenministerin Annalena Baerbock tätig ist.
28. März T-Online unterzeichnet nach Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung und verpflichtet sich, nicht mehr zu behaupten, dass am 24. November 2023 die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft Gegenstand der Vorträge in Potsdam gewesen sei.
26. April Dr. Ulrich Vosgerau wird als Staatsrechtslehrer an der Uni Köln in vollem Umfang rehabilitiert
29. April Der Jahresbericht des Verfassungsschutzes Brandenburg für 2023 erwähnt das Potsdamer Treffen nur im Zusammenhang mit der Verbreitung des Begriffes „Remigration“ insgesamt. Hinweise auf verfassungsfeindliche Aktivitäten oder extremistische Planungen in Potsdam habe es nicht gegeben.
23. Juli Das Oberlandesgericht Hamburg verbietet dem NDR Aussagen, die die Ausweisung deutscher Staatsbürger betreffen. Die entsprechen Passagen des „Correctiv“-Textes vom Januar dürfen nicht mehr als Tatsachen erwähnt werden, da sie schlicht falsch seien. Das OLG stellt außerdem fest, dass Grundlage der NDR Berichterstattung ausschließlich Zeitungsartikel und Mitteilungen von „Correctiv“ seien. Eine eigene Recherche des NDR erfolgte offenbar nicht.
3. Juli Das Arbeitsgericht in Köln entscheidet, dass die stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins Werteunion, Simone Baum, zu Unrecht entlassen worden ist. Anders formuliert: Ihre Teilnahme am Potsdamer Treffen sei kein Verstoß gegen ihre Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Aktenzeichen 17 Ca 543/24). Baum hatte Ende Januar von der Stadt Köln mehrere außerordentliche Kündigungen erhalten.
Bis Anfang September sind keinerlei strafrechtliche Verfahren gegen auch nur einen der Teilnehmer des Potsdamer Treffens eingeleitet worden.
Warum auch?