Jetzt die Ehrenamtskarte beantragen

Bei der Feuerwehr, in den Vereinen und Ortsbeiräten – überall hier bei uns sind viele fleißige Hände (und Köpfe) ehrenamtlich engagiert. Sie machen es, weil sie für ihre Mitmenschen und die Gemeinschaft etwas Gutes tun wollen und sich so in die Gesellschaft einbringen. Die Dankbarkeit derer, die Hilfe benötigen, die Freude der Kinder auf dem Fussballplatz oder die erste Fahrt über den lang erkämpften neuen Radweg – das ist der schönste Lohn für die oft recht harte Arbeit der Ehrenamtlichen.
Mit der gemeinsamen Ehrenamtskarte für Brandenburg und Berlin möchten sich auch die beiden Bundesländer bei den freiwillig Engagierten bedanken. Sie bescheinigt das Engagement und berechtigt ihre Inhaberinnen und Inhaber, bei zahlreichen Partnerunternehmen in Berlin und Brandenburg Vergünstigungen zu erhalten. Die Partner der Ehrenamtskarte sind zum Beispiel Museen, Einzelhändler, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen oder Dienstleistungsunternehmen.

Anspruchsvolles Engagement in der Flüchtlingshilfe. Foto: pixabay

Derzeit sind rund 3.000 Ehrenamtskarten im Land Brandenburg und rund 500 Ehrenamtskarten in Potsdam im Umlauf. Darunter sind sowohl die vorherige („alte“) Brandenburger Ehrenamtskarte, die bis Anfang 2017 beantragt werden konnte und deren Gültigkeit Ende 2019 abläuft, als auch die neue gemeinsame Ehrenamtskarte, welche seit Anfang 2017 für drei Jahre ausgestellt worden ist.

Wer erhält die Ehrenamtskarte?

Die gemeinsame Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin wird an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich in herausragendem Maße für das Gemeinwesen engagieren.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich:
• mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert hat,
• das Ehrenamt in Brandenburg bzw. Berlin ausübt und
• die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.

Mit dem Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung verbunden sein, welche über die Erstattung von Auslagen hinaus gehen. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Ehrenamt ausgeübt wird. Die Ehrenamtskarte kann von Juleica-InhaberInnen (JugendleiterInnen) beantragt werden. Auf Nachfrage bestätigte ein Sprecher der Staatskanzlei, dass 200 Stunden ehrenamltiche Tätigkeit pro Jahr eine durchaus realistische Zahl wären. Mehr noch, es gäbe Engagierte, die weitaus mehr als 200 Stunden ehrenamtlicher Arbeit pro Jahr leisten. Aber auch Bürger, die sich in mehreren Bereichen freiwillig engagieren, kommen dadurch sehr schnell auf mehr als 200 Stunden im Jahr. Auch Personen, die keiner Organisation bzw. keinem Verein angehören, können die Ehrenamtskarte beantragen .

Wie funktioniert die Ehrenamtskarte?

Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Sie wird im Scheckkartenformat bereitgestellt, ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach Ablauf kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden. Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber erhält bei ausgewiesenen Partnern der Ehrenamtskarte in Brandenburg und Berlin wie z.B. Museen, Kultureinrichtungen, Geschäften, Gastronomieunternehmen und weiteren Dienstleistern verschiedene Vergünstigungen. Eine Übersicht über alle Partner und Vergünstigungen ist auf der Website (Link s.u.) zu finden.

Partnerschaften und Vergünstigungen

Die gemeinsame Ehrenamtskarte beider Länder wird durch die derzeit ca. 130 unterstützenden Partner getragen. Dazu gehören Unternehmen und Einrichtungen, die den Karteninhaberinnen und Karteninhaber Vergünstigungen oder andere Vorteile in Verbindung mit der Ehrenamtskarte anbieten. Zu den aktuellen Partnern gehören unter anderen die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Friedrichstadtpalast in Berlin, der Filmpark Babelsberg, Grün Berlin GmbH, die Weisse Flotte Potsdam, Hertha BSC Berlin, der Zoo in Eberswalde und viele andere.

Brandenburger Staatskanzlei/Red.

Die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt per Antrag bei der Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement, Staatskanzlei – Referat 14, Telefon: 0331 866 1008, unter www.ehrenamt-in-brandenburg.de/ehrenamtskarte