Trotz Verbot will Potsdam im Trinkwasserschutzgebiet bauen

Carmen Klockow, Stadtverordnete und Ortsvorsteherin Neu Fahrland (Bürgerbündnis) fragt: „Was veranlasst die Verwaltung, ausgerechnet auf der Birnenplantage zwei so große Bauvorhaben wie Feuerwache und Schule zu planen? Die Birnenplantage liegt am Rande des Landschaftsschutzgebietes, in der Trinkwasserschutzzone. Wie viel ist der Stadtverwaltung der Schutz unseres Grundwassers wert? Wie viel ist der Stadtverwaltung der Schutz unseres Trinkwassers wert?“

Dr. Carmen Klockow, Stadtverordnete (Bürgerbündnis Potsdam) und Ortsvorsteherin von Neu Fahrland

Dr. Carmen Klockow, Stadtverordnete (Bürgerbündnis Potsdam) und Ortsvorsteherin von Neu Fahrland

Die Entscheidung, ein Gymnasium auf dem Areal der Sport- und Freizeitfläche „An der Birnenplantage“ zu errichten, ist nach Meinung von Carmen Klockow ein Musterbeispiel an Behördenwillkür.
Weder habe man versucht, sich zuvor mit dem Ortsbeirat Neu Fahrland hierüber zu verständigen, noch habe man sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt, so Klockow. Auf Nachfragen Klockows wurde lediglich darauf verwiesen, dass eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden sei und die Verwaltung alles Notwendige berücksichtige.
Erst nach wiederholtem Bitten und Drängen sei man bereit gewesen, die Studie der Ortsvorsteherin zu zeigen. In dem fast 80-seitigen Schriftstück ist zu lesen, dass auf dem Gebiet der Sport- und Freizeitfläche eine Schule für etwa 700 Schülerinnen und Schüler passe. „Einen Hinweis darauf, dass sich dieses Gebiet in der erweiterten Trinkwasserschutzzone, der Trinkwasserschutzzone III, befindet, sucht man darin jedoch vergebens“, wundert sich Klockow.
Laut Wasserschutzgesetz des Landes Brandenburg dürfen Baugebiete nur dann ausgewiesen werden, wenn sie bereits 2001 im Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen waren. Dies trifft aber für die Birnenplantage in Neu Fahrland nicht zu. Sie soll als Grünfläche für Naherholung sowie für Sport und Spiel dienen.
„Besonders hervorzuheben aber ist, dass dem Landesgesetz zufolge die öffentliche Wasserversorgung im Einzugsgebiet des Wasserwerks Potsdam-Nedlitz gesichert werden muss. Dafür wurden Schutzbestimmungen erlassen. Hier zu bauen, wäre demzufolge ungesetzlich! So heißt es im § 4, Absatz 45 sinngemäß, dass keine neuen Baugebiete in der hier vorliegenden ,Trinkwasserschutzzone 3‘ ausgewiesen werden dürfen“, warnt Klockow.
Doch genau hierüber will sich die Verwaltung hinwegsetzen und eine vierstöckige Schule für 700 Kinder bauen. Was ist das anderes als Behördenwillkür?“, fragt Klockow.
„Der Norden Potsdams benötigt dringend ein Gymnasium. Das ist unbestritten.
Aber muss es deshalb wirklich in einer der wichtigsten Schutzzonen, die wir haben, der Trinkwasserschutzzone, errichtet werden? Schließlich gibt es in der näheren Umgebung noch Flächen, die als Standort infrage kommen“, weiß die Stadtverordnete und Ortsvorsteherin von Neu Fahrland.

Bürgerbündnis Potsdam