Der Antrag des Ortsbeirats Uetz/Paaren auf eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Paaren (B273) wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt (der POTSDAMER berichtete).
André Scheffler, Ortsbeiratsmitglied aus Paaren kritisierte die Entscheidung in einem Schreiben an die Einwohnern des Ortsteils: „Es ist ein Dauerthema, welches in der einen oder anderen Form alle unsere Ortsteile betrifft! Insbesondere möchte ich Sie dazu auf den treffenden Leserbrief im „Potsdamer“ von Peer Wendt aus Golm hinweisen.
Priorität, so heißt es in der Begründung der Stadtverwaltung Potsdam, haben hier nicht die Belange der Anwohner, sondern das Interesse, den fließenden Verkehr hinderungsfrei und zügig zu ermöglichen.
Auch unsere Darstellung, der vom Verkehr ausgehende Ruhestörungen und Belästigungen, sei hier ein ganz normaler Durchschnitt, heißt es weiter, wie sie vielfach in Potsdam vorliegen würde. Bedeutet, dass wir das als Anwohner als normal hinzunehmen haben!“
In der Begründung heißt es konkret: „Die Abwicklung des Gesamtverkehrs, einschließlich des Fußgängerverkehrs, ist derzeit nicht von einer relevanten Gefahrenlage geprägt, die das allgemeine Risiko bei Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt“. Und weiter: „Die mit der Polizei durchgeführte Gefahrenanalyse ergab, dass in den vergangenen 3 Jahren auch unter der aktuellen Verkehrsentwicklung keine besonderen Gefahrensituationen oder signifikante Verkehrsumstände bekannt wurden, die ein besonderes örtliches, d.h. konkretes Gefährdungspotential für die in § 45 StVO geschützten Güter und Interessen begründen.“
Wie so oft wird hier in die Vergangenheit geblickt, statt für die Zukunft vernünftig voraus zu planen. Hinzu kommt, dass „Beinaheunfälle“ in keiner Statistik auftauchen. Das wirtschaftliche Interesse der LKW-Unternehmen an einem zügigen Verkehrsfluss wird über das Sicherheitsbedürfnis der Anwohner gestellt.
Ausserdem geht die Verwaltung davon aus, dass die LKW-Fahrer offenbar sowieso resistent auf neue Verkehrsbeschränkungen reagieren und deshalb solche Maßnahmen sinnlos sind:
„Da die Einhaltung der Verkehrsvorschriften auch wesentlich von der Akzeptanz der vorhandenen Regelungen abhängig ist, führen unverhältnismäßige oder unzweckmäßige Verkehrsbeschränkungen dazu, dass Kraftfahrer sich nicht daran halten und der Sinn und die Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Frage gestellt wird. In Ermangelung einer Ermächtigungsgrundlage ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den LKW-Verkehr auf 30 km/h, auch mit der beantragten zeitlichen Beschränkung, im betreffenden Abschnitt unzulässig.“
Wenn bestehenden Gesetze nicht ausreichen, die Verwaltung nicht in der Lage ist, in die Zukunft zu planen und der Ortsbeirat mit seinen sehr beschränkten Möglichkeiten nicht weiter kommt, wäre es nun die Aufgabe der Stadtverordneten mittels einer politischen Entscheidung das Problem zu lösen. Auf Landesebene sollten die zuständigen Verkehrsexperten Regelungen finden, die die Interessen der Fußgänger und Anwohner an stark belasteten Straßen deutlich stärker berücksichtigen. sk