Es gibt sie, diese Sonderfälle beim Hausverkauf – sei es die unerwartete Erbschaft oder die nicht ganz so überraschende Scheidung. Spätestens jetzt sollten Sie Experten aus dem Hut zaubern. Tief durchatmen und innehalten. Wenn das Leben Kopf steht, heißt es bedacht handeln. „Wie kommt man zu einer Übereinstimmung?“ ist die Frage der Stunde für eine sinnvolle Lösung, weiß Andreas Güthling, vom Maklerbüro VON POLL IMMOBILIEN Potsdam. Drei Hinweise des Experten, die Sie beachten sollten.
Erbschaft: Juhu oder oh nein?
Was auf den ersten Blick freudiges Herzklopfen verursacht, kann auch zur „never ending story“ werden. Nämlich dann, wenn sich der verstorbene Großonkel Gustav in seinem Testament eine Familienzusammenführung per Erbengemeinschaft wünscht.
Eine Dauerschleife, vor allem, wenn alle weltweit verteilt sind. Auch wenn Sie der einzige Erbe vor Ort sind, handlungsfähig sind Sie erst dann, wenn Sie von jedem eine notarielle Vollmacht erhalten.
Grundsätzlich gilt: Klären Sie immer zuerst die Voraussetzungen mit Ihrem Notar. Auch als Alleinerbe dürfen Sie erst nach dem Eröffnungsprotokoll mit dem Verkauf beginnen.
Scheidung: Ich verkaufe!
Eine Trennung geht an die Substanz – sich im gleichen Haus aufzuhalten, ist schier unmöglich. Doch wer denkt beim Kauf schon über Trennung nach, daher haben Sie beide einen Anteil am Haus von 50 Prozent. Jetzt will einer von Ihnen nur noch raus. Doch Achtung: Auch wenn Sie Ober- und Untergeschoss trennen könnten – ein Teilverkauf des Hauses ist so einfach nicht möglich. Es sei denn, Sie stört es nicht, wenn der oder die neue Eigentümer:in plötzlich in Ihrem Bett liegt.
Grundsätzlich gilt: Bei Scheidung funktioniert der Verkauf einer Immobilie meist nur als Gesamtverkauf. Der Teilverkauf von Immobilien ist hingegen unüblich oder erfolgt nur im Rahmen von Share-Deals.
Grundstück: Wir wollen schrumpfen
Im Gegensatz zum Teilverkauf einer Immobilie ist der Verkauf eines Grundstückteils einfacher. Vielleicht haben Sie ein sehr großes Grundstück, welches Sie gar nicht komplett nutzen? Möglicherweise haben Sie sogar die Genehmigung, dies weiter zu bebauen. Lebenshaltungs- und Energiekosten steigen – Sie sind nicht allein, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Teil Ihres Grundstücks zu verkaufen.
Grundsätzlich gilt: Holen Sie sich Experten mit ins Boot – um von Vertragsrichtlinien über Marktwert bis hin zu notwendigen Dienstbarkeiten, alles richtig zu bewerten. Gut gelegene Baugrundstücke sind Mangelwahre. Sie sollten allerdings vorab bedenken, wie sich der Teilverkauf eines Grundstücks auf den verbleibenden Grundstücksteil auswirkt.