Die Enteignung war rechtmäßig: Das hat am 12. Oktober die Baulandkammer in Neuruppin bekannt gegeben. Damit ist erstmals ein gerichtliches Urteil ergangen, das die Durchsetzung des öffentlichen Wegerechts durch die Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg bestätigt.
Die Stadt hatte dies in allen Fällen beantragt, in denen es kein Einvernehmen für die öffentliche Nutzung des Uferweges gab. Weitere 19 Fälle stehen nun zur Entscheidung an. Das Urteil stellt klar, dass es am Groß Glienicker See einen gültigen Bebauungsplan gibt, der eine öffentliche Uferzone mit einem öffentlichen Weg vorsieht. Ausdrücklich würdigt das Urteil, dass der Eingriff in das Privateigentum auf das öffentliche Wegerecht begrenzt wird. Diese Linie vertritt der Ortsbeirat seit Beginn des Uferkonflikts. In der Septembersitzung ist sie vom Ortsbeirat noch einmal einstimmig bestätigt worden.
Die Konzentration auf die Durchsetzung des Wegerechts ist entscheidend für den Erfolg bei den Uferbemühungen. Gut wäre es, wenn doch noch weitere gütliche Einigungen zustande kommen!

Winfried Sträter, Ortsvorsteher