In der letzten Ortsbeiratssitzung am 19.2.2020 in Golm gab es Unruhe, nachdem die Pläne des B129 (Gewerbegebiet hinter REWE) von der ProPotsdam präsentiert wurden. Die Planung beginnt und ebenfalls der Bau der Verkehrsflächen, ohne jedoch den Ortsbeirat mit einzubeziehen. Gerade der sensible Bereich in der Straßenzuführung an Rewe in Golm als Zuführung ist bereits in der Bauphase, aber niemand weiß, wie es genau aussehen wird.
Gem. § 46 BbgKVerf ist der Ortsbeirat vor Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses zu verschiedenen, den Ortsteil betreffenden Sachverhalten zu hören. Dazu gehören u.a. die Planung von Investitionsvorhaben, der Aus- und Umbau sowie Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze.
Tatsächlich ist das Instrument Anhörung ein unscharfes Schwert, bleibt aber auch stumpf noch eine Waffe. Denn eine Verletzung der Anhörungspflicht stellt einen Verfahrensfehler dar, der einen ergangenen Verwaltungsakt formell rechtswidrig werden lässt. Dieser kann durch Nachholen geheilt werden.
In Rücksprache mit dem Bereich Stadtentwicklung/Bauen wird es nun einen Termin geben, in welchem dem Ortsbeirat die Planungen vorgestellt werden und die Möglichkeit der Anhörung gegeben sein wird. „Aus unserer Sicht hat der zuständige Fachbereich/Fachdienst hier seine Befugnisse überschritten. Wir gehen davon aus, dass die Baumaßnahmen bis zur Anhörung gestoppt werden und die betroffenen Anwohner wie auch der Ortsbeirat durch die Verwaltung oder den Erschließungsträger rechtzeitig und hinreichend über die geplante Baumaßnahme und den Baubeginn informiert werden,“ so die Ortsvorsteherin Kathleen Krause.