Die Potsdamer Feuerwerkersinfonie wird aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht Bestandteil des Veranstaltungsprogramms für den Volkspark Potsdam sein. Grund dafür ist neben den Kürzungen im Haushalt des Volksparkes die pandemiebedingt weiterhin unsichere Planungslage.

Die Potsdamer Feuerwerkersinfonie findet hoffentlich wieder 2023 statt.

Die Potsdamer Feuerwerkersinfonie findet hoffentlich wieder 2023 statt.
Foto: Ingo Kniest

„Die Feuerwerkersinfonie ist zwar im Veranstaltungsprogramm des Volksparks als Saisonhighlight ein bedeutender Einnahmefaktor, führt aber gleichzeitig auch zu hohen Kosten. In Kombination mit den Einsparungserfordernissen stellen die coronabedingt unsicheren Aussichten in der Veranstaltungsplanung sowie die starke Witterungsabhängigkeit der Feuerwerkersinfonie zu große wirtschaftliche Risiken dar“, erläutert Olaf Jöllenbeck, der als Bereichsleiter Veranstaltungsmanagement bei der ProPotsdam für den Volkspark zuständig ist. „Wir haben uns daher in Abstimmung mit der Stadtverwaltung schweren Herzens dazu entschieden, die Feuerwerkersinfonie in diesem Jahr nicht zu veranstalten.“
Die Absage erfolgt nun, nachdem die Veranstaltung im Jahr 2019 unwetterbedingt abgebrochen werden musste und sowohl im Jahr 2020 als auch in 2021 zunächst pandemiebedingt verschoben wurde. Ob und unter welchen Rahmenbedingungen es zu einer Neuauflage in den kommenden Jahren kommen kann, ist derzeit offen.
Die im Zusammenhang mit der Feuerwerkersinfonie Ende 2019 und Anfang 2020 im Vorverkauf erworbenen Tickets können am jeweiligen Verkaufsort voraussichtlich ab dem 15.03.2022 zurückgegeben werden. Käufer*innen, die Ihre Karten online direkt über den Ticketdienstleister Reservix erworben haben, werden per E-Mail über die automatische Rückabwicklung ihrer Bestellungen informiert.
Aktuelle Informationen dazu sind ab dem 11.03.2022 über www.feuerwerkersinfonie.de abrufbar. Käufer*innen, die per Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal bezahlt haben, werden gebeten, keine Rücklastschriften vorzunehmen, da hierbei gegebenenfalls Mahngebühren und Gebühren für Rücklastschriften anfallen können.

Anna Winkler / Volkspark Potsdam