Der sogenannte „Potsdam Bonus“ wird ab Januar 2022 mit einer Pilotphase stufenweise eingeführt. Das haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2021 beschlossen. Dazu wird zunächst eine entsprechende Vermietungsrichtlinie mit Vergabekriterien für nicht belegungsgebundene Wohnungen der ProPotsdam erprobt.
„Der Wohnungsmarkt ist in den zurückliegenden Jahren immer mehr zum Stillstand gekommen. Betroffen sind davon vor auch Potsdamer Haushalte mit mittleren Einkommen. Sie drohen verdrängt zu werden, wenn sie auf Wohnungssuche gehen müssen“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Soziales, Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. „Dem wollen wir etwas entgegensetzen. Mit dem Potsdam Bonus entwickeln wir ein ganz neues Instrument. Ziel ist es, Potsdamer Haushalten mit mittleren Einkommen sowie Menschen, die in Potsdam arbeiten, wieder zu Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt zu verhelfen“, so Meier.

Luftbild Rote Kaserne
Foto: LHP / Robert Schnabel

Berücksichtigt werden sollen unter anderem der Ortsbezug bzw. die Arbeits- oder Ausbildungsstätte, aber auch soziodemografische Kriterien wie Einkommen und Haushaltsgröße. „Bislang konnten wir der Landeshauptstadt Potsdam jährlich 600 Wohnungen für WBS-Inhaber zur Verfügung stellen. Neben diesen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen haben wir nun mit dem Potsdam Bonus die Möglichkeit Personen Wohnraum anzubieten, deren Einkommen etwas über den WBS-Grenzen liegt. Die Zielgruppen sind besonders Familien mit Kindern, Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen. Wir wissen, dass der Wohnungsbedarf dieser Gruppen besonders groß ist,“ erklärt ProPotsdam-Geschäftsführer Jörn-Michael Westphal. Die Pilotphase soll von Januar 2022 bis September 2022 andauern. Im dritten Quartal 2022 erfolgt eine Auswertung über die praktischen Erfahrungen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
In einem nächsten Schritt möchte die Stadtverwaltung weitere lokale Wohnungsanbieter für die Einführung des „Potsdam Bonus“ gewinnen. Zudem soll geprüft werden, wie die Kriterien bei genossenschaftlichem und privatem Wohnungs- und Eigenheimbau in Potsdam auf kommunalen Grundstücken angewendet werden können.
Ziele der Vermietungsrichtlinie sind die Sicherung eines funktionsfähigen örtlichen Wohnungsmarktes sowie die Vermeidung von unnötigem Pendelverkehr und damit verbundenen Umweltbelastungen durch Bevorzugung von Mieterinnen und Mietern, die ansonsten nach Potsdam zur Arbeit oder zum Studium pendeln. Auch soll die Arbeit in Berufen der Daseinsvorsoge oder das dauerhafte ehrenamtliche Engagement, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Wohnungssuche honoriert werden. Das Vergabesystem soll den Anforderungen des Europarechts (Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit aller europäischen Bürgerinnen und Bürger) genügen.

LHP