Wassersportler ignorieren Verbote am Fahrländer See
Potsdam ist umgeben von einem weiten Netz an Seen, Kanälen und Flüssen. Willkommene Rahmenbedingungen für viele Wassersportler. Windsurfer, Stand-up-Paddler, Segler, Kanufahrer, Motorboot- und Wasserskifahrer, Kitesurfer finden hier ein Menge Möglichkeiten, ihrem Hobby nachzugehen. Das geht allerdings nur, wenn dabei auch Regeln befolgt werden.
Die goldenen Regeln für Süßwassersportler sind:
Meide sensible Bereiche, halte Abstand vom Ufer, achte Naturschutzgebiete, schütze Feuchtgebiete, respektiere die Lebensräume der Pflanzen und Tiere, Vorsicht beim Anlanden und Ablegen, nimm Rücksicht beim Beobachten von Tieren, halte das Wasser sauber und informiere dich über vor Ort geltende Regeln.
Weil der behutsame Umgang mit der Natur eben nicht selbstverständlich ist, gibt es Regeln im Umgang mit der Landschaft im Allgemeinen und mit Tieren und Pflanzen im Besonderen.
Diesen Naturschutz regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Landschaftsschutz unterliegt dem Landesrecht. Die jeweiligen Vorschriften dazu werden daher von den Bundesländern erlassen.
Naturfreunde oder Ignoranten?
Am Fahrländer See, einem ausgewiesenen Landschaftschutzgebiet und geschützten Biotop, ist in den Monaten April bis Oktober immer wieder zu beobachten, dass Wind- und Kitesurfer die Uferflächen mit ihren Kleinbussen und Wohnmobilen auf landwirtschaftlich genutztem Privatgelände widerrechtlich zuparken, um auf dem See ihrem naturnahen Hobby fröhnen zu können.
„Der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung führen. Und nach § 44 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist ein Betreten oder Befahren vorhandener Wege in der Nutzzeit von landwirtschaftlichen Flächen verboten. „Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte“, heißt es im Gesetzestext. Alle Wassersportler, die mit ihren Autos die Wege befahren und am See oder in den Ackerflächen parken, verstoßen gegen diese Gesetze“, so Stefan Matz, Ortsvorsteher von Fahrland (parteilos) im Gespräch mit dem POTSDAMER.
Dummheit schützt vor Strafe nicht
„Wir haben zwar ein Naturschutzgesetz, aber keine Beschilderung, die darauf hinweist und keine Verwaltung, die derartige Verstöße ahndet“, mahnt Matz. „Nach § 8.13 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist Kiten grundsätzlich und damit überall verboten, so auch am Fahrländer See. Erlaubt ist es nur dort, wo es durch das Schild E.24 ausgewiesen ist. Matz fordert daher die Durchsetzung bestehdender Verbote, eine gut sichtbare und eindeutige Beschilderung sowie ein generelles Verbot für Wassersportler auf dem Fahrländer See.
Verwaltung in der Pflicht
„ich kann die Menschen verstehen, wenn sie Surfen wollen, nur eben nicht auf Seen, auf denen es nicht erlaubt ist. Hinzu kommt der rücksichtslose Umgang mit der Natur. Das Stören von brütenden Vögeln in der Uferzone, das Verscheuchen von Zugvögeln, die den Fahrländer See als ungestörten Rastplatz auf ihren Zugrouten aufsuchen und das Kaputtfahren der Ufervegetation müssen ein Ende haben“, so Matz. Auch der Naturschutzbund (NABU e.V.) dränge laut Matz seit langem auf einen intensiveren Schutz des Fahrländer Sees.
„Für die Landeshauptstadt Potsdam wird es höchste Zeit, nicht nur vom Natur- und Klimaschutz zu sprechen, sondern auch die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen folgen zu lassen. Was die Stadt in Sachen Umwelt- und Klimaschutz bisher gezeigt hat, ist wenig überzeugend. Eine Unterlassung, die auf Kosten wertvoller Biotope geht. Dagegen werden wir entschieden vorgehen“, stellt Stefan Matz klar .
sts