„Ja, ich will“ – die Entscheidung ist gefallen. Egal, ob Bungalow oder Villa, Loft oder Mini-Apartment – wenn es um private Veränderungen geht, ist die Aufregung groß. Einen Immobilienprofi an Bord zu haben, kann dabei hilfreich sein. „Wir machen keinen Unterschied zwischen Kaufklassen“, betont Andreas Güthling vom Maklerbüro VON POLL IMMOBILIEN Potsdam. Diese Einstellung teilen leider nicht alle Branchen-Kollegen. Drei Tipps vom Experten, die Sie bei Immobiliengeschäften im Hinterkopf haben sollten.

Eine Frage der Situation
Des einen Freud, des anderen Leid. Wenn sich Gegebenheiten ändern, wirkt sich das häufig auf den Preis aus. Wird eine Immobilie beispielsweise vermietet, bringt sie zwar monatliche Einkünfte, der Kaufpreis fällt jedoch meist deutlich niedriger aus. Zieht der Mieter vor dem Verkauf überraschenderweise aus, kann es in einem nachgefragten Markt für den Verkäufer begünstigend ausfallen, wenn sich die Wohnung frei zu einem höheren Preis verkaufen lässt.
Auch eine Erhöhung des Bodenrichtwertes hat Auswirkungen, denn dieser ist relevant für die Wertermittlung und hat somit einen direkten Einfluss auf die Finanzierung eines Hauses. Der Gutachterausschuss sammelt die Daten aller Grundstücksverkäufe nach Region und veröffentlicht die neuen Bodenrichtwerte in der Regel jährlich im ersten Jahresquartal. Auch Ihr Makler sollte über aktuelle Markteinwicklungen und Preise aufklären können.
Tipp: Regionale Expertise bringt oft mehr Kompetenz und ein großes Netzwerk mit. Fragen Sie doch einfach mal nach, wohin die Trends Ihres potenziellen Grundstücks gehen.

Das Team um Andreas Güthling vom Maklerbüro VON POLL IMMOBILIEN Potsdam

Das Team um Andreas Güthling vom Maklerbüro VON POLL IMMOBILIEN Potsdam

Eine Frage der Haftung
Bei Bauland sollten Sie unbedingt wissen, welche Beschränkungen es für Ihr zukünftiges Heim gibt, z.B. Größe, Geschosszahl oder nur bestimmte Erschließungsmöglichkeiten. Ungünstig, wenn Sie den Bau eines großen Hauses planen und nur eine geringe Grundfläche genehmigt wird. Der Verkäufer ist in der Haftung, sofern er falsche Angaben macht und diese im Exposé verfasst sind.
Grundsätzlich gilt: Schäden und gravierende Mängel müssen vom Verkäufer angegeben werden. Zum Beispiel ein Wasserschaden – selbst wenn dieser fachmännisch behoben wurde, ist man in der Informationspflicht – so wie bei einem Autounfall, Ihr Fahrzeug ist dann nicht mehr unfallfrei. Auch Schimmelbefall, Hausbock und Hausschwamm sind bei Nichtangabe schwerwiegende, verschwiegene Mängel. Weiß der Makler darüber Bescheid, muss er dies an Sie weitergeben. Sonst ist er ebenfalls schadenersatzpflichtig.
Tipp: Fragen Sie proaktiv nach, denn auch wenn die Rechtslage eindeutig ist – die Kosten und den Ärger können Sie sich sparen. Wir raten jedem Käufer eine detaillierte Prüfung des potenziellen Kaufobjektes. Das Geld für einen Sachverständigen ist bei solch großen Entscheidungen gut investiert.

Eine Frage der Ehre
Unabhängig vom Wert – für Makler ist der Vorbereitungsaufwand für teure und für günstige Immobilien oft identisch. Möglicherweise ist dies ein Grund, warum die leidenschaftliche Betreuung durch manche Vermittler bei geringeren Objektwerten nachlässt. Wir sehen das anders, denn die Qualität sollte nicht vom Geldbeutel eines potentiellen Käufers abhängig sein. Unser Anspruch ist es, alle Kunden mit dem gleichen Respekt und der gleichen Sorgfalt zu behandeln. Wir vermitteln Traumimmobilien für jedermann und verstehen uns dabei als vertrauensvolle Makler an Ihrer Seite.
Tipp: Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind Respekt, Transparenz, und vollständige Unterlagen. Achten Sie daher immer auf vorhandene Fakten aber auch auf Ihr Bauchgefühl.