Landtag und rbb streiten um die Herausgabe des Compliance-Berichts

Die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg haben am 4. November 2023 einen novellierten Staatsvertrag für den Sender RBB unterzeichnet. Neu geregelt wird mit dem Vertrag unter anderem auch die Vergütung für die Führungspitze des Senders. Nach dem Willen der beiden Landesregierung soll das Intendantengehalt gedeckelt werden und sich künftig an der Besoldung von Senatoren im Land Berlin orientieren. Das bedeutet ein monatliches Grundgehalt von rund 15.000 Euro, hinzu kommen weitere Gehaltsbestandteile. Insgesamt sollen die Bezüge der rbb-Intendanten aber die Marke von 200.000 Euro nicht wesentlich übersteigen.
Gemessen an den Bezügen, die der Sender rbb in der Vergangenheit an Intendanten gezahlt hat, nimmt sich neue Gehaltsniveau geradezu bescheiden aus: Das Bruttogehalt der im Sommer 2022 vom rbb-Verwaltungsrat fristlos gekündigte Patricia Schlesinger soll laut rbb-Angaben beispielsweise im Jahr 2021 bei insgesamt 338.058 Euro gelegen haben.
Damit der neue Staatsvertrag samt Gehaltsdeckel in Kraft treten kann, müssen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Brandenburger Landtag noch zustimmen. Änderungen durch die beiden Länderparlamente sind dabei nicht mehr vorgesehen. Die Abgeordneten stimmen über die Fassung des Staatsvertrages ab, die ihnen von den beiden Landesregierungen vorgelegt wird. Die Zustimmung beider Parlamente gilt als sicher, obwohl speziell das Verhältnis zwischen der neuen Intendantin Ulrike Demmer und dem Brandenburger Landtag derzeit recht angespannt ist.


Seit November 2022 arbeitet im Potsdamer Landtag ein Untersuchungsausschuss, der die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über den rbb durch die Landesregierung und auch die Verwendung finanzieller Mittel beim Sender untersuchen soll. Der rbb selbst hatte bei Rechtsanwaltskanzlei Lutz/Abel zudem ebenfalls vergangenes Jahr einen sogenannten Compliance-Bericht in Auftrag gegeben. Der Bericht sollte insbesondere den Vorwürfen der Miss- und Vetternwirtschaft während der Amtszeit der abberufenen Intendantin Patricia Schlesinger nachgehen. Zumindest dem rbb liegt dieser Bericht – Kostenpunkt immerhin 1,63 Millionen Euro – mittlerweile vor. Eine Herausgabe des Compliance-Berichts an den Untersuchungsausschuss des Landtages lehnt der Sender unter Leitung der neuen Intendantin Ulrike Demmer jedoch ab. Bemerkenswert ist, dass Intendantin Demmer dabei auch auf das Argument der Unabhängigkeit von der Politik zurückgreift: „Nur, weil der RBB etwas falsch gemacht hat, ist es nicht in Ordnung, dass die Politik jetzt in unsere Aktenschränke langen kann“, so die rbb-Intendantin. Demmer wies zudem darauf hin, dass der Compliance-Bericht den Stellen, die zuständig seien, etwa den Rechnungshöfen Berlins und Brandenburgs und der Staatsanwaltschaft, bereits vorliegt. Als nicht zuständig sieht die rbb-Intendantin offenbar die gewählten Volksvertreter im Landtages an. Dementsprechend fiel die Reaktion aus. Die Vorsitzende des rbb-Untersuchungsausschusses, Petra Budke (Grüne), erklärte: „Für die Mitglieder des UA steht fest, dass mit diesem Zwischenbericht ein Großteil unserer Fragen beantwortet werden könnte. Er ist ein entscheidendes Puzzlestück, um die Missstände beim rbb aufzudecken, und stellt für uns eine wichtige zusätzliche Arbeitsgrundlage dar, um weitere Untersuchungen anzustoßen.“ Budke warf dem rbb sogar vor, durch seine Verweigerungstaktik Vertrauen zu zerstören. „Der rbb vergibt hier die maßgebliche Chance, zur Aufklärung beizutragen, Transparenz zu schaffen und öffentlich den Willen zu demonstrieren, für Veränderungen einstehen zu wollen“, so die Grünen-Politikerin.

Um Einsicht in die Untersuchungsergebnisse der Kanzlei Lutz/Abel zu erhalten, hat der rbb-Untersuchungsausschuss des Parlaments sogar beim Landgericht Potsdam Klage eingereicht. Das Gericht verpflichtete den Sender Anfang Oktober tatsächlich auch zur Herausgabe des Berichts. Gegen diesen Beschluss legte rbb allerdings erfolgreich eine Beschwerde ein. Bis das Oberlandesgericht in der Angelegenheit entscheidet, ist die Herausgabe des Untersuchungsberichts an den Landtagsausschuss gestoppt.
Trotz dieses juristischen Hick-Hacks sind durch einen Bericht des „Business Insider“ Ende Oktober doch Inhalte des Compliance-Berichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Demnach sollen die Anwälte von Lutz/Abel in ihrem Bericht „eine zweistellige Zahl von mutmaßlichen Pflichtverletzungen und Rechtsbrüchen der ehemaligen RBB-Spitze“ zusammengetragen haben. Neben bekannten Vorwürfen, etwa den Abendessen in der Wohnung von Patricia Schlesinger auf Kosten des Senders, enthält der Bericht offenbar auch neue Informationen mit Brisanz. Hingewiesen wird in dem Bericht von Lutz/Abel etwa auf die 2017 gestartete rbb-Werbekampagne „Bloß nicht langweilen“. Diese muss nach Einschätzung der Anwälte „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ als rechtswidrig beurteilt werden, so „Business Insider“. Laut dem Bericht soll der Auftrag für die Kampagne trotz der Kosten von 2,8 Millionen Euro seinerzeit ohne Ausschreibung an „Schlesingers Wunschagentur“ gegangen sein.
Ebenfalls im Oktober wurde bekannt, dass der rbb mittlerweile seine Rückforderungen gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger deutlich erhöht hat. Ursprünglich hatte der Sender knapp 30.000 Euro zurückgefordert. Dabei war es laut einem rbb-Bericht um eine Zahlung an Schlesinger im Jahr 2019 gegangen. Inzwischen macht der rbb allerdings vor dem Landgericht Berlin rund 270.000 Euro an Rückforderungen geltend. Zurückerhalten will der Sender von Schlesinger vor allem variable Vergütungen für mehrere Jahre.

Auch Patricia Schlesinger hat vor dem Landgericht Berlin gegen den rbb geklagt. Nach Angaben des Gerichts verlangt die frühere Intendantin auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses die Auszahlung ihres Ruhegeldes in Höhe von 18.400 Euro pro Monat. In seinen Widerklagen fordert der Sender von der 62-jährigen Schadensersatz. Hoffnung der rbb-Anwälte ist es offenbar, Patricia Schlesinger Fehlverhalten nachweisen können, um damit dann einen Widerruf der vertraglichen Ruhegeldzusage rechtfertigen zu können. Im Fall der ehemaligen rbb-Direktorin Susann Lange hatte das Arbeitsgericht Berlin im September den Dienstvertrag mit dem Sender als sittenwidrig und somit ungültig erklärt. Lange hatte beim rbb die Position der juristischen Direktorin innegehabt und war im Rahmen der Schlesinger-Affäre entlassen worden.

hrt