Ortsvorsteherin Kathleen Krause

Bei allen Entscheidungen, die einen Ortsteil direkt betreffen (z.B. bei Bebauungsplänen, Straßensanierungen, Planungen von Kindergärten) soll der Ortsbeirat mitreden. Das ist oft schwierig, wenn der Beirat erst mit Veröffentlichung der Tagesordnung zehn Tage vor der entsprechenden Ortsbeiratssitzung oder gar nicht informiert wird. Die Projekte sind oft sehr komplex und anspruchsvoll. Um zu verstehen und sich eine Meinung zu bilden, braucht es Zeit.

Auf Antrag des Ortsbeirats Golm, vertreten durch die Ortsvorsteherin Kathleen Krause, fasste die Stadtverordnetenversammlung am 4.12.2019 nun folgenden Beschluss: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte gewährleisten. Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu ortsteilbezogenen Planungen zu geben.“

sk